Versionen im Vergleich

Schlüssel

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  • Gefordert ist unter 3d) "Residualstatus nach Abschluss der Primärtherapie"
    Eine globale R-Klassifikation nach Abschluss der Primärtherapie wird nach oBDS nicht übermittelt, wäre daher nur alleiniger OP als Therapie abbildbar. Auch ein Tumorstatus nach Abschluss Primärtherapie wird nicht regelmäßig erhoben. Nur einige KR haben "Vollremission" als Meldeanlass (oft lückenhafte Meldung).

    Da dieses item im Basisdatensatz in der Neufassung 2021 (aus guten Gründen) entfallen ist, können wir diese Vorgabe des Gesetzes künftig nicht mehr erfüllen. Daher wurde die Variable auch im Lieferdatensatz weggelassen, nur noch [Lokale_Beurteilung_Residualstatus] bleibt erhalten.

Dauer einer Bestrahlung

  • erör…

Vitalstatus

Es wurde das neu geschaffene Element Vitalstatus eingefügt. Das Element ist ein Pflichtfeld, bei der Übermittlung kann das Element aus einem der drei folgenden Unterelemente bestehen. Jedes Element enthält eine Datumsangabe (mit verschiedenen, jeweils zulässigen Genauigkeiten), welche entsprechend des Kontextes eindeutig interpretierbar sind. Genau eines der drei folgenden Unterelemente muss übermittelt werden.

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Erläuterung: Hier besteht die Möglichkeit, für die Zensierung von Überlebenszeiten relevante Informationen zu übermitteln. Es ist derzeit noch davon auszugehen, dass der Verlauf und das Überleben nach Umzügen zwischen Bundesländern (über den RÜD) nicht sicher erfasst wird (vor allem wenn nach Umzug keine Behandlung mehr erfolgt)

Beispiel 1: Pat. A zieht am 15.03.2021 aus dem Registergebiet weg:

Element Lost-to Follow-up: 15/03/2021, Anzahl Tage Erstdiagnose bis Tod: leer

Beispiel 2:  Bei Datenstand Ende 2021 (Datenlieferung bis Ende 2022) ist der Abgleich mit Melderegistern für alle (oder einen Teil der) Patienten nur bis zum Stichtag 31.10.2021 erfolgt. Pat. B war zu diesem Zeitpunkt nicht verstorben oder weggezogen

Element ‘Lebend’: 31/10/2021, Anzahl Tage Erstdiagnose bis Tod: leer. Anmerkung: da ein Mortalitätsabgleich in der Regel zum Monatsende erfolgt, erscheint eine tagesgenaue Angabe sinnvoll, da sonst für Auswertungen evtl. die Monatsmitte imputiert wird. Da es sich um eine registerinterne Information handelt, sollte kein Datenschutzproblem bestehen.

Beispiel 3:

Pat. C (Erstdiagnose 18.05.2020) ist am 17.06.2020 verstorben

Element ‘verstorben’: 06/2020, Anzahl Tage Erstdiagnose bis Tod: 30

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Morphologie https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2359533

  • es können wie bei der Meldung über oBDS 2021 über die ICD-O Kodierungen hinaus auch Blue-Book-Codes geliefert werden, über Version identifizierbar (Version = bb) (Frage)

  • entspricht dem oBDS 2021 Element, allerdings ist hier nur eine statt bis zu 5 Morphologie Elementen anzugeben

  • die Angabe ist verpflichtend (das übergeordnete Element ist allerdings optional)

  • diskutiert (und verworfen) wurde folgender Vorschlag: Für die Histologie werden zwei Elemente für die Morphologie eingeführt (ICD-O und Blue Book), jeweils eines davon muss ausgefüllt werden (beides ausfüllen ist nicht zulässig). Das Element besteht jeweils aus Code und Version. Im Blue-Book Element sind diese Angaben Freitext.

Grading

  • es wurde entsprechend oBDS die neue Ausprägung 5 eingeführt (nur für C61 vorgesehen)

    • WHO-Gruppe 1-5 nach TNM-8

    • WHO 5= Gleasonscore 9-10

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  • Hier zu verstehen als höchste im Register bekannte Diagnosesicherheit (Best-of)

    Es werden die Ausprägungen des oBDS übernommen (1,2,4,6,7). Zusätzlich wird die Ausprägung „3“ „0“ für DCO-Fälle vergeben. Die Im Gesetz vorgesehene Information „durch Obduktion“ ist über den oBDS nicht abbildbar (gehört zu 2: klinische Diagnostik). Die Ausprägung „unbekannt“ ist erlaubt.

  • Anmerkung aus AG: Harmonisierung Diagnosesicherung zwischen oBDS und Gesetz wäre sinnvoll. "Autopsie" ist Diagnosesicherung oBDS nicht zu entnehmen, "a"-Symbol müsste herangezogen werden (aber nicht alle Fälle aTNM). DCN- und DCO-Fälle werden an anderer Stelle als oBDS markiert.

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  • Hier ist das gemeldete UICC-Stadium gemeint, nicht ein vom Register gebildetes. Plausibilität/Konsistenz (z.B. zum TNM) wird vom ZfKD geprüft.

  • obwohl das UICC-Stadium nicht ausdrücklich im Gesetz genannt ist, wird es übermittelt, da es in einigen Fällen nicht sicher aus den vorliegenden Variablen (TNM, Histologie) gebildet werden kann (Bsp. Oropharynx-Ca.). Begründung : Das UICC gehört zur TNM-Klassifikation und ist zudem von „prognostischer Relevanz“. Gemeint ist das vom Melder angegebene UICC-Stadium.

Therapien

Strahlentherapie https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2097282

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