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Erläuterung: Hier besteht die Möglichkeit, für die Zensierung von Überlebenszeiten relevante Informationen zu übermitteln. Es ist derzeit noch davon auszugehen, dass der Verlauf und das Überleben nach Umzügen zwischen Bundesländern (über den RÜD) nicht sicher erfasst wird (vor allem wenn nach Umzug keine Behandlung mehr erfolgt)

Beispiel 1: Pat. A zieht am 15.03.2021 aus dem Registergebiet weg:

Element Lost-to Follow-up: 03/2021, Anzahl Tage Erstdiagnose bis Tod: leer

Beispiel 2:  Bei Datenstand Ende 2021 (Datenlieferung bis Ende 2022) ist der Abgleich mit Melderegistern für alle (oder einen Teil der) Patienten nur bis zum Stichtag 31.10.2021 erfolgt. Pat. B war zu diesem Zeitpunkt nicht verstorben oder weggezogen

Element ‘Lebend’: 31/10/2021, Anzahl Tage Erstdiagnose bis Tod: leer. Anmerkung: da ein Mortalitätsabgleich in der Regel zum Monatsende erfolgt, erscheint eine tagesgenaue Angabe sinnvoll, da sonst für Auswertungen evtl. die Monatsmitte imputiert wird. Da es sich um eine registerinterne Information handelt, sollte kein Datenschutzproblem bestehen.

Beispiel 3:

Pat. C (Erstdiagnose 18.05.2020) ist am 17.06.2020 verstorben

Element ‘verstorben’: 06/2020, Anzahl Tage Erstdiagnose bis Tod: 30

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