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die entstehende xml Datei ist valide gegen das xml Schema (die übermittelten Werte müssen natürlich erlaubt sein)
alle laut Mapping Liste aktiv verwendeten Variablen lassen sich also grundsätzlich im Schema transportieren
derzeit verlangt das Schema folgende Pflichtangaben
Datum / Ursprungsregister der Lieferdatei
Patient_ID, Tumor_ID
Patienten-Stammdaten
Geschlecht
GebDatum
Vitalstatus (kann aus den epi Angaben hinreichend konstruiert werden, sofern Follow-up-Datum verfügbar)
Tumor
Primärdiagnose
Datum
Inzidenzort (fehlende Werte wurden in den epi Daten auf das liefernde Bundesland imputiert. Ein “00000“ wäre im Schema als fehlender Wert zu interpretieren)
ICD Code Primärtumor (Version optional)
Seitenlokalisation (U = Unbekannt)
DCN (hier wäre eine Vereinbarung zu treffen)
Vorschlag: da die Variable im alten Gesetz noch nicht erwähnt, können alle Fälle bis Diagnosejahr 2019 auf ‘kein DCN’ gesetzt werden
Anzahl_Tage_Diagnose_Tod (kann mit N kodiert werden als “unzutreffend”)
eine Unterscheidung von epi. und klin. Datenbestandteilen im Schema ist nicht notwendig
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