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das RKI schlägt vor, die epidemiologischen Daten in das xml Schema zu integrieren https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/7143545/Allgemeine+Vereinbarungen#Integration-der-epi-Daten
im Folgenden ist das dazu notwendige Mapping der epidemiologischen auf die klinischen Variablen dargelegt
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oBDS-RKI zu integrieren
sollte diese Variante nicht in allen Lieferregistern zu realisieren sein, wäre eine Übermittlung im alten Format vorstellbar, dies ist hier dargelegt XXX
eine Mischform der beiden Varianten (Lieferregister verwenden wahlweise eine der Übermittlungen) ist aus Datenkonsistenzgründen nicht abbildbar
Lieferung der Daten als Bestandteil des oBDS-RKI
Modus der Übermittlung
alle Daten (auch Diagnosen bis 2019) werden nach oBDS-RKI übermittelt
vor Diagnosejahr 2020 nur Angaben zur Person und Primärdiagnose und nur soweit nach altem Gesetz zulässig
auf Therapieangaben nach früherem Format wird verzichtet (z.B. OP ja/nein)
Vorteile
Nur ein Exportformat
Ein Gesamtdatenbestand beim ZfKD, allerdings vor 2020 viele Merkmale fehlend.
Nachteile
Frühere Therapieangaben mit Ausprägungen J/N würden im XML-Schema nicht mehr übermittelt. Aus Sicht des ZfKD verschmerzbar, tendenziell sogar sinnvoll: klinische Auswertungen sollten erst ab Diagnosejahr 2020 erfolgen, da Datenlage bzgl. Therapien für Vorjahre in vielen Bundesländern nicht vergleichbar ist und bundesweite Auswertungen so in die Irre führen können
Einige Ausprägungen bzw. Konfigurationen im neuen Lieferdatensatz entsprechen nicht genau den Epi-Daten (z.B. Diagnosesicherung DCO, Vitalstatus, DCN, evtl. TNM). Hier müssten Vereinbarungen getroffen werden
Mapping der epi Daten
grundsätzlich werden alle Fälle mit mit Diagnosejahr <= 2019 im epi Format geliefert
die für die Lieferung der epi Daten getroffene Vereinbarung sieht vor, dass 55 Variablen an das RKI übermittelt werden, siehe Liste:
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zur Integration dieser Variablen in das bestehende oBDS-RKI Schema ist eine Überführung nötig (“Mapping”)
ein Teil dieses Variablensets wird nicht verarbeitet, und ist im vorliegenden Mapping nicht weiter berücksichtigtebenfalls angenommen wird, dass
die Therapieangaben der epi Daten nicht überführt werdendie Übersicht mit Bewertung zum Mapping ist in folgender Liste dargelegt:
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Simulation anhand eines vereinfachten samples
gegeben ist eine fiktive Lieferung von epi Daten an das RKI, mit 2 Patienten
Patient 1: möglichst viele Angaben sind bekannt, alle verwendeten Informationen sollen im xml Schema eindeutig kodiert werden können
Patient 2: möglichst wenige Angaben sind bekannt, xml Schema soll dennoch valide sein (Pflichtfelder müssen angegeben sein)
xls Liste der Lieferung hier:
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Schlussfolgerungen für das Mapping
die entstehende xml Datei ist valide gegen das xml Schema (die übermittelten Werte müssen natürlich erlaubt sein)
alle laut Mapping Liste aktiv verwendeten Variablen lassen sich also grundsätzlich im Schema transportieren
derzeit verlangt das Schema folgende Pflichtangaben
Datum / Ursprungsregister der Lieferdatei
Patient_ID, Tumor_ID
Patienten-Stammdaten
Geschlecht
GebDatum
Vitalstatus (kann aus den epi Angaben hinreichend konstruiert werden, sofern Follow-up-Datum verfügbar)
Tumor
Primärdiagnose
Datum
Inzidenzort (fehlende Werte wurden in den epi Daten auf das liefernde Bundesland imputiert. Ein “00000“ wäre im Schema als fehlender Wert zu interpretieren)
ICD Code Primärtumor (Version optional)
Seitenlokalisation (U = Unbekannt)
DCN (hier wäre eine Vereinbarung zu treffen)
Vorschlag: da die Variable im alten Gesetz noch nicht erwähnt, können alle Fälle bis Diagnosejahr 2019 auf ‘kein DCN’ gesetzt werden
Anzahl_Tage_Diagnose_Tod (kann mit N kodiert werden als “unzutreffend”)
eine Unterscheidung von epi. und klin. Datenbestandteilen im Schema ist nicht notwendig
Alternative: Fortführung der Lieferung nach altem Epi-Format als separate Übermittlung
Vorteile
Lieferung ist für bisherige epi-Register ohne Zusatzaufwand machbar
Nachteile
Lieferung ist für GKR-Länder ein neu zu implementierendes Exportformat
es entstehen zwei separate Datenbestände beim ZfKD, welche über passende ID in der klinischen und epidemiologischen Lieferung verknüpfbar sein müssen, um einen konsistenten Datensatz pro Person herstellen zu können
diese Verknüpfbarkeit ist bislang rechtlich / organisatorisch / technisch nicht abschliessend geklärt