Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

  • auch wenn Datumsangaben überwiegend geschätzt/gerundet übermittelt werden müssen, soll der Abstand zwischen Ereignissen tagesgenau verfügbar sein

  • eine Dauer in Tagen soll nur berechnet werden, wenn die beiden relevanten Datumsangaben im Register tagesgenau vorliegen

  • wenn das zweite Ereignis (Ende der Therapie, Tod) noch nicht eingetreten ist, wird keine Dauer berechnet (also auch keine Dauer bis Ende des Follow-ups bei dann noch lebenden Personen)

  • eine genaue Rekonstruktion einzelner geschützter Angaben (z.B. Sterbedatum) ist somit ausgeschlossen, da zu keiner tagesgenauen Datumsdifferenz ein angrenzendes präzises Datum übermittelt wird

  • der Wert für en den Tagesabstand muss >0 sein, die Angabe selbst ist optional

Konventionen zu fehlenden Werten

...