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Da sowohl prätherapeutische als auch operative Inhalte abgefragt werden, ist die Übermittlung in Diagnosedokumenten und in OP-Dokumenten möglich. Hier sollten den Softwareherstellern Freiräume gelassen werden, an welches Ereignis sie den Export der Daten knüpfen wollen oder ob sie die Inhalte entsprechend dem Anlass aufteilen, z. B. Angaben, die zwingend eine OP voraussetzen, nur mit der OP liefern (siehe Liste bei ).
Eine Prüfung der Vollständigkeit kann also sinnvollerweise frühestens nach Abschluss der operativen Therapie erfolgen, sofern es sich nicht um Fälle handelt, die nicht operiert werden.
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