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<Text>Diese Seite enthält die landesspezifischen Meldepflichten in formalisierter und maschinenlesbarer Form. Dies soll Softwareherstellern als verlässliche Grundlage für die Entscheidung, ob für eine Patientin oder einen Patienten zu einem tumorbezogenen Ereignis eine Meldung abgegeben werden muss, dienen.

Hinweise zur Anwendung der Spezifikation

Grundsätzlicher Aufbau

Es werden zwei Regelungen bzw. Einschränkungen zur Ermittlung, ob ein meldepflichtiges Ereignis vorliegt, angewandt:

  1. Einschlusskriterien_Patient: Filtert anhand von Merkmalen des Patienten (z. B. Alter)

  2. Auslösekriterien: Filtert anhand von Merkmalen der Tumorerkrankung (z. B. Diagnose ICD, Diagnosedatum)

Da sich die Meldepflichten im Laufe der Zeit weiterentwickeln, können die Einschränkungen zeitlich begrenzt werden. Hierbei wird dann auch angeben, welches Bezugsdatum zur Auswertung, ob die Einschränkung zutrifft, anzuwenden ist; z. B. das Leistungsdatum.

Erfüllt die vorliegende Tumorerkrankung ein Auslösekriterium und der dazugehörige Patient ein Einschlusskriterium, dann liegt eine Meldepflicht vor und das zugehörige klinische Ereignis (z. B. die Diagnose oder die Operation) muss an das jeweilige Krebsregister gemeldet werden.

Besteht keine Gültigkeit oder trifft eine Einschränkung nicht zu, muss das Ereignis nicht an das Krebsregister gemeldet werden.

Verknüpfung von Kriterien und Merkmalen

Kriterien und Merkmale können mit einer logischen Verknüpfung 'und' bzw. 'oder' verbunden werden. Wird keine Verknüpfung angegeben und bestehen mehrere Einträge, wird eine 'und'-Verknüpfung angenommen.

Gültigkeit von Kriterien

Eine zeitliche Einschränkung von Kriterien kann über Gültigkeiten abgebildet werden.

Die folgenden Gültigkeitsbezeichnungen werden verwendet:

Gültigkeitsbezeichnung

Attribute

Ab

Bezugsdatum, ab

Bis

Bezugsdatum, bis

Vergleich

Bezugsdatum, dauerAbBezugsdatum, Vergleichsdatum

Die Gültigkeitsbezeichnung können auch im Verbund auftreten: z. B. kann die Gültigkeit mit 'Ab' mit der Gültigkeit 'Bis' kombiniert werden, um einen Zeitabschnitt zu spezifizieren.

Die Gültigkeit 'Vergleich' erfordert ein Bezugsdatum, eine Zeitdauer und ein Vergleichsdatum. Falls das Vergleichsdatum nach der Zeitdauer ab Bezugsdatum liegt, liegt keine Gültigkeit vor.

Beispiel:

Das Leistungsdatum (Vergleichsdatum) liegt drei Monate (dauerAbBezugsdatum) nach der Diagnosestellung (Bezugsdatum), somit muss keine Meldung erfolgen (keine Gültigkeit).

Anhang

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Bundesland/Krebsregister

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Spezifikation als XML-Schema

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Baden-Württemberg

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Bayern

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Berlin/Brandenburg

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Bremen

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Hamburg

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Hessen

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Mecklenburg-Vorpommern

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Niedersachsen

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Nordrhein-Westfalen

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Rheinland-Pfalz

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Saarland

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Sachsen

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Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

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Thüringen

Version 0.0.2

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