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Erfüllt die vorliegende Tumorerkrankung ein Auslösekriterium vollständig und erfüllt die Patientin bzw der dazugehörige Patient bzw. ein Einschlusskriterium vollständig, dann liegt eine Meldepflicht vor und das zugehörige klinische Ereignis (z. B. die Diagnose oder die Operation) muss mit dem passenden Meldungstyp an das jeweilige Krebsregister gemeldet werden.

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