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Diese Seite enthält die landesspezifischen Meldepflichten in formalisierter und maschinenlesbarer Form. Dies soll Softwareherstellern als verlässliche Grundlage für die Entscheidung, ob für eine Patientin oder einen Patienten zu einem tumorbezogenen Ereignis eine Meldung abgegeben werden muss, dienen.

Hinweise zur Anwendung der Spezifikation

Grundsätzliche Anwendung

Es werden zwei Filter zur Ermittlung, ob ein meldepflichtiges Ereignis vorliegt, angewandt:

...

Trifft für die vorliegende Tumorerkrankung kein Auslösekriterium oder für die Patientin bzw. den Patienten kein Einschlusskriterium zu, dann muss das Ereignis nicht an das Krebsregister gemeldet werden.

Verknüpfung von Kriterien und Merkmalen

Kriterien und Merkmale können mit einer logischen Verknüpfung 'und' bzw. 'oder' verbunden werden. Wird keine Verknüpfung angegeben und bestehen mehrere Einträge, wird eine 'und'-Verknüpfung angenommen.

Gültigkeit von Kriterien

Da sich die Meldepflichten im Laufe der Zeit weiterentwickeln, können die Filter zeitlich begrenzt werden. Hierbei wird dann auch angeben, welches Bezugsdatum zur Auswertung, ob der Filter zutrifft, anzuwenden ist; z. B. das Leistungsdatum.

...

Die Gültigkeit 'Vergleich' erfordert ein Bezugsdatum, eine Zeitdauer und ein Vergleichsdatum. Falls das Vergleichsdatum nach der Zeitdauer ab Bezugsdatum liegt, liegt keine Gültigkeit vor.

Anhang

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