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Schlüssel

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Es gibt also für eine Meldung keinen Wechsel in der Zuständigkeit für die Verteilung, auch bei späterem Umzug des Patienten!

Wie unter 3.3 beschrieben, lässt sich Wohnort- und Behandlungsortregister einer Meldung direkt aus der Meldung ablesen. Darüber hinaus muss für die Durchführung des Verfahrens an jeder Meldung vermerkt werden, an wen sie bereits versendet wurde.

Ein Register r prüft also für jede Meldung:

Fall

r ist Wohnortregister der Meldung

r ist Behandlungsortregister der Meldung

Weiterleitung:

1

Ja

Ja

an alle Register von denen r weiß, dass sie in mind. einer Meldung zu demselben Registerpatienten Wohn- oder Behandlungsortregister sind.

Außer an r selbst oder das Register an von dem die Meldung ggf. empfangen wurde.

2

Ja

Nein

 


3

Nein

Ja

an das Wohnortregister der Meldung

4

Nein

Nein

-