Wenn die Identitätsangaben zum Patienten im Klartext vorliegen, sind diese im Klartext weiterzuleiten. Nur wenn diese aus bestimmten landesrechtlichen oder datenschutzrechtlichen Gründen im Register grundsätzlich oder im Einzelfall nicht vorliegen, sollen Kontrollnummern übermittelt werden. Eine gleichzeitige Übermittlung von Kontrollnummern und Klartextdaten zum gleichen Patienten ist nicht erlaubt.
Die für den Registerübergreifenden Datenaustausch genutzten Kontrollnummern sind:
aus dem Manual der Epidemiologischen Krebsregistrierung:
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- Patienten_Monat_und_Jahr_des_Geburtsdatums (MM.JJJJ)
- Patienten_Geschlecht
- Patienten_PLZ
- Patienten_Ort
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Obligatorische Angaben bei Verwendung von Kontrollnummern
Folgende Kontrollnummern und Personenmerkale sind verpflichtend anzugeben:
Kontrollnummern:
- Nachname
- Nachname_Phonetischer_Code
- Vorname
- Vorname_Phonetischer_Code
- Tag_des_Geburtsdatums
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