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Damit die Entwicklung des Datensatzes für das empfangende Register transparent bleibt, werden nach Möglichkeit immer die in der jeweiligen Meldung enthaltenen (bereits plausibilitätsgeprüften) Patientenstammdaten übermittelt. Liegen die Patientenstammdaten zum Zeitpunkt der Meldung nicht mehr in einzelnen Einträgen, sondern nur noch als best-of Person vor, kann alternativ auch dieses übermittelt werden.
Die nachfolgende Tabelle fasst auf Bundesebene zusammen, welches Register Patientenstammdaten auf Meldungsebene bzw. auf best-of Person ebene zur Verfügung stellt:
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