Welche Daten werden geliefert
Der erweiterte Lieferdatensatz nach Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten gilt ab dem Diagnosejahr 2020, die erste Datenlieferung zum 31.12.2022 betrifft somit aufgrund der Verkürzung der Lieferfrist die Diagnosejahre 2020 und 2021. In den kommenden Jahren werden Ergänzungen zu den bereits übermittelten Fällen bis einschl. Diagnosejahr 2019 (z.B. Sterbefälle, Nachmeldungen, Änderungen der Diagnose, Diagnosesicherung) übermittelt, in welcher Form dies geschieht, wird noch geklärt.
Diagnosen: Übermittelt werden alle Diagnosen aus dem ICD-10-Kapitel: Neubildungen (C00-D48), soweit sie im jeweiligen Register systematisch erfasst werden. Übermittelt wird ein “Best-of” Datensatz. Ein Fall, der im Register separat angelegt wurde, wird als solcher an das ZfKD übermittelt werden, unabhängig von der epidemiologischen Zählweise.
Bisher sind drei mögliche Varianten besprochen:
Alle Daten nach neuem Schema (vor DJ 2020 nur Angaben zur Person und Primärdiagnose und nur soweit nach altem Gesetz zulässig. Auf Therapieangaben nach früherem Format wird verzichtet (z.B. OP ja/nein). Dies wäre die komfortabelste Lösung für das ZfKD
Zwei getrennte Datensätze (Dia mit DJ ab 2020 werden im neuen Schme geliefert Diagnosejahr vor bzw. ab 2020) verknüpft über Personen-ID
Wie 2, aber frühere Tumoren von Patienten mit Diagnosen ab 2020 werden im neuen Schema (mit)geliefert (Vorschlag MM)