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Es gibt also für eine Meldung keinen Wechsel in der Zuständigkeit für die Verteilung, auch bei späterem Umzug des Patienten!
Wie unter 3.3 Rollen im Austauschprozess beschrieben, lässt sich Wohnort- und Behandlungsortregister einer Meldung direkt aus der Meldung ablesen. Darüber hinaus muss für die Durchführung des Verfahrens an jeder Meldung vermerkt werden, an wen sie bereits versendet wurde.
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