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Erläuterung: Für Diagnosesicherung=3 (DCO) ist hier die Ausprägung 0 (kein DCI) inplausibelunplausibel
Alle anderen Kombinationen von Diagnosesicherung/DCO sind möglich. DCI=1 und Diagnosesicherung=unbekannt bedeutet, dass weitere relevante Informationen über eine Meldung erhoben werden konnten (z.B. Diagnosedatum, Bestätigung der Diagnose), aber z.B. unklar bleibt, ob die Diagnose histologisch gesichert wurde. Erfolgreich nachrecherchierte DCI-Fälle sind durch DCI=1 und Diagnosesicherung≠3 gekennzeichnet.
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ICD Versionen
umgesetzt im Schema: ICD_Version_Typ : https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2228479
entgegen der Festlegung im oBDS 3.0.0 sind alle Elemente zur Version von ICD Kodierungen optional
Hintergrund ist, dass die Übermittlung von Kodierungen ohne Versionsangabe ermöglicht werden soll
der Typ enthält zwar die Ausprägung
Sonstige
, allerdings nichtUnbekannt
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Im Gesetz sind weniger/andere Ausprägungen erwähnt als im Basisdatensatz (z.B. keine Unterscheidung zwischen klinisch/klinische Diagnostik und Histologie Primärtumor/Metastase, keine Tumormarker, dafür Autopsie)
daher Übernahme aller Ausprägungen aus oBDS, lt. mündlicher Auskunft des BMG vertretbar
Hier zu verstehen als höchste im Register bekannte Diagnosesicherheit (Best-of)
Es werden die Ausprägungen des oBDS übernommen (1,2,4,6,7). Zusätzlich wird die Ausprägung „3“ für DCO-Fälle vergeben. Die Im Gesetz vorgesehene Information „durch Obduktion“ ist über den oBDS nicht abbildbar (gehört zu 2: klinische Diagnostik). Die Ausprägung „unbekannt“ ist erlaubt.
Anmerkung aus AG: Harmonisierung Diagnosesicherung zwischen oBDS und Gesetz wäre sinnvoll. "Autopsie" ist Diagnosesicherung oBDS nicht zu entnehmen, "a"-Symbol müsste herangezogen werden (aber nicht alle Fälle aTNM). DCN- und DCO-Fälle werden an anderer Stelle als oBDS markiert.
TNM https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2195660
Übermittelt wird ein zur Primärdiagnose gehörendes Best-of. Es gelten die Best-of Regeln aus dem Manual der Krebsregistrierung. Die Ausprägung „u“ (Feststellung mit Ultraschall) nach alter Version wird zu Präfix: „c“ umgesetzt.
Wenn im Register ein „cTNM“ und ein „pTNM“ vorliegt, sollen beide übermittelt werden. Entscheidend für die Zuordnung ist das T-Präfix. N und M können jeweils klinisch oder pathologisch sein, ggf. auch zweimal mit gleichem Präfix, aber unterschiedlichen Ausprägungen.
Ein fehlendes Präfix wird entsprechend oBDS wie ein Präfix „c“ gewertet
Da es Fälle gibt, in dem das Register nicht entscheiden kann, ob das Stadium klinisch oder pathologisch ermittelt wurde, ergibt sich hier eine Unsicherheit, da nicht sicher zwischen „unbekannt“ und „klinisch“ unterschieden werden kann. Vorschlag: Wenn pTNM vorliegt, cTNM zusätzlich nur angeben, wenn das Präfix „c“ für das T-Stadium gesichert ist.
Klinisches/pathologisches TNM fehlt
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im Gesetz nur im als Ereignis „im Verlauf“ (https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2949220) erwähnt („Angaben zur neu aufgetretenen Metastasierung und zum Ort dieser Metastasierung“). TNM sieht optional eine Spezifizierung des Metastasensitzes vor, die dem oBDS entspricht (mit Ausnahme von
GEN=generalisiert
)im Schema ist die Variable aus oBDS übernommen, auch für Primärdiagnose. Begründung u.a. „prognostische Relevanz“ des Metastasensitzes und die Verbindung zur TNM-Klassifikation
es können mehrere Metastasensitze angegeben werden. Übermittelt wird jedoch im Verlauf nur die erste Sicherung pro Metastasensitz (z.B. nur die erste Knochenmetastase)
Anmerkung: Wird als optionales Element der TNM-Klassifikation aufgefasst, für den Verlauf ausdrücklich im Gesetz erwähnt, daher wird auch Erfassung bei Primärdiagnose als sinnvoll angesehen.
UICC https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2195660/TNM+Typ#%C3%9Cbersicht-Felder
Hier ist das gemeldete UICC-Stadium gemeint, nicht ein vom Register gebildetes. Wertvoll für einige Diagnosen, für die die Angaben aus dem TNM (bzw. weitere Angaben im Datensatz) nicht zu einer eindeutigen Überführung in das UICC ausreichen (Bsp. Oropharynx)
obwohl das UICC-Stadium nicht ausdrücklich im Gesetz genannt ist, wird es übermittelt, da es in einigen Fällen nicht sicher aus den vorliegenden Variablen (TNM, Histologie) gebildet werden kann. Begründung : Das UICC gehört zur TNM-Klassifikation und ist zudem von „prognostischer Relevanz“) Gemeint ist das vom Melder angegebene UICC-Stadium. Plausibilität/Konsistenz (z.B. zum TNM) wird vom ZfKD geprüft
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