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Schlüssel

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ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Erläuterung

14.01

Intention der Strahlentherapie

K = kurativ
P = palliativ
O = lokal kurativ bei Oligometastasierung
S = Sonstiges
X = keine Angabe

Kurativ:
Eine kurative Radiotherapie wird mit dem Ziel verabreicht wird, eine vollständige Remission zu erreichen und das Wiederauftreten von Krebs zu verhindern. Der Begriff „kurativ“ gibt dabei das erwartete Ergebnis, d. h. die Heilung, und den Grund für ihre Anwendung genau wieder. Diese Charakterisierung umfasst auch den Einsatz der Radiotherapie besonders als adjuvante, aber auch additive Chemotherapie nach einer Operation bei Brustkrebs, Darmkrebs oder Lungenkrebs.

Auch bei Erkrankungen (Glioblastom) wo das Therapieergebnis trotz Maximalbehandlung oft nicht zu einer Vollremission führt, zählt die Absicht vor Beginn der Behandlung. Entscheidend dabei ist, dass die Möglichkeit aufgrund der applizierten/geplanten Dosis und Fraktionen besteht, eine Vollremission zu erreichen.

Prophylaktische Bestrahlungen:

  • Ganzhirnbestrahlung bei ALL und kleinzelligem Bronchialkarzinom - Meldepflicht (kurativ)

  • Scheidenstumpfprophylaxe nach Hysterektomie beim Endometriumkarzinom - Meldepflicht (kurativ)

  • Gynäkomastieprophylaxe - keine Meldepflicht (Sonstiges)

Lokal kurativ bei Oligometastasierung:
Die Oligometastasierung beschreibt ein Stadium zwischen einer lokal regionär begrenzten Tumorerkrankung und einer ausgedehnten Metastasierung (i.d.R. mehr als drei betroffene Organe bzw. mehr als insgesamt fünf Fernmetastasen).

Palliativ:
Im Gegensatz wird der Begriff „palliativ“ üblicherweise für jede Radiotherapie, die nicht kurativ ist, verwendet. Folglich wird der Begriff durch das definiert, was er nicht ist, nämlich kurativ, anstatt die beabsichtigte Linderung der Behandlung zu spezifizieren. Eine palliative Radiotherapie wird ohne kurative Absicht verabreicht, jedoch mit der Absicht, die Tumorlast zu verringern und die Lebenserwartung zu erhöhen.

Sonstiges:
Die Ausprägung “Sonstiges” ist bei er anzuwenden, wenn keine der o.g. Ausprägungen zutrifft oder bei der Gynäkomastieprophylaxe oder anderen nicht-tumortherapeutischen Bestrahlungen anzuwenden. Es besteht (keine Meldepflicht).

Keine Angabe:
Diese Ausprägung ist möglichst nicht zu verwenden, auch nicht als Platzhalter oder Füllwert.

14.02

Strahlentherapie Stellung zu operativer Therapie

O = ohne Bezug zu einer operativen Therapie
A = adjuvant
N = neoadjuvant
I = intraoperativ
Z = additiv
S = Sonstiges

Die Stellung zur operativen Therapien stellt immer den Bezug zur geplanten oder durchgeführten Tumorresektion dar.
Mit jeder neuen Therapielinie ist diese Einstufung neu vorzunehmen.

Ohne Bezug zu einer operativen Therapie:

  • Gilt für Situationen nach bspw. Biopsien ohne geplanter Tumorresektion oder es im Rahmen der Therapielinie keinen Bezug zu einer Resektion gibt.

  • Synonym: definitiv

Adjuvant:

  • Gilt nach R0-Resektionen.

Neoadjuvant:

  • Gilt vor einer geplanten Haupttherapie (OP), wo präoperativ durch die Bestrahlung eine Heilung oder die Reduzierung der Tumorlast angestrebt wird.

Intraoperativ:

  • Gilt bei Durchführung, während der Tumorresektion.

Additiv:

  • Gilt nach R1-, R2- und RX-Resektionen.

Sonstiges:

  • Gilt, wenn keine der o.g. Ausprägungen zutrifft.

14.03

Strahlentherapie Zielgebiet

Katalog Zielgebietsschlüssel 2020

siehe Tabelle Zielgebiete und Seite

Pro Zielgebiet und Seite (bei paarigen Organen; siehe Kennzeichnung „(r, l)“) ist jeweils eine Teilbestrahlung zu dokumentieren. Die Angabe eines Zielgebietes ist Pflicht bei den Applikationsarten „P“, „K“ und „I“. Bei metabolischen Therapien (Nuklearmedizin) ist die Angabe nicht erforderlich, da diese systemisch wirken.

Bei Zielgebieten, die mit der Seite “optional” gekennzeichnet sind, können alle zur Verfügung stehenden Seiten-Ausprägungen genutzt und je nach Sachverhalt dokumentiert werden.

14.04

Strahlentherapie Seite Zielgebie

L = links
R = rechts
B = beidseits
M = mittig
U = unbekannt
T = trifft nicht zu

14.05

Strahlentherapie Beginn

TT.MM.JJJJ

Der tatsächliche Therapiebeginn ist anzugeben und nicht die Strahlentherapieplanung.

14.06

Strahlentherapie Ende

TT.MM.JJJJ

Das tatsächliche Therapieende ist anzugeben (letzte Fraktion), Entfernung des Strahlers).
Bei Permanentstrahlern (Seeds) ist der Tag der Applikation als Ende zu dokumentieren (Beginn = Ende).

14.07

Strahlentherapie Applikationsart

https://basisdatensatz.de/feld/201/strahlentherapie-applikationsart

siehe Tabelle Applikationsarten

14.08

Strahlenart

https://basisdatensatz.de/feld/280/strahlenart

siehe Tabelle Strahlenarten

14.09

Strahlentherapie Gesamtdosis (Dosis)

Numerisch

Die Gesamtdosis ist inkl. Boost anzugeben und pro Zielgebiet zu dokumentieren.

14.10

Strahlentherapie Einzeldosis pro Tag (Dosis)

Numerisch

Die Einzeldosis ist die maximale Einzeldosis pro Tag und Zielgebiet und ohne Boost anzugeben. Bei hyperfraktionierter Bestrahlung z.B. 2 x 1,2 Gy ist die Einzeldosis pro Tag 2,4 Gy.

14.11

Strahlentherapie Einheit

Gy
GBq
MBq
kBq

Strahlentherapeutische Behandlungen werden in der Einheit “Gy” angegeben, auch bei geschlossenen radioaktiven Nukliden (Afterloading).

14.12

Boost

J = ja, mit Boost o. n. A.
SIB = simultan integrierter Boost
SEQ = sequentieller Boost
KON = konkomitanter Boost
N = nein, ohne Boost

Information über zusätzlichen Boost. Diese Angabe ersetzt die Übermittlung zusätzlicher Teilbestrahlungen. Die Boostdosis ist in der Gesamtdosis enthalten. Ein intraoperativer Boost erfüllt einen eigenen Meldeanlass und soll gesondert gemeldet werden. Zusätzliche Beschreibungen siehe Grafik.

14.13

Strahlentherapie Ende Grund

E = reguläres Ende
F = Zieldosis erreicht mit Unterbrechung > 3 Kalendertage
A = Abbruch wegen Nebenwirkungen
P = Abbruch wegen Progress
S = Abbruch aus sonstigen Gründen
V = Patient verweigert weitere Therapie
T = Patient verstorben
U = unbekannt

F = Wer vom Freitag bis Dienstag nicht mehr kommt, am Mittwoch anruft und dann am Donnerstag wieder zur Bestrahlung erscheint und die Therapie mit geplanter oder kompensierter Dosis abschließt.

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Erweitern
titleTeletherapie (perkutan)

Appliktionsarten

Erläuterung

P = perkutan (Teletherapie)
P-ST = perkutan stereotaktisch
P-4D = perkutan, atemgetriggert
P-ST4D = perkutan, stereotaktisch, atemgetriggert
PRCN-ST = perkutan, stereotaktisch ohne Chemotherapie/Sensitizer
PRCN-4D = perkutan, atemgetriggert, ohne Chemotherapie/Sensitizer
PRCN-ST4D = perkutan, stereotaktisch, atemgetriggert, ohne Chemotherapie/Sensitizer
PRCJ = perkutan mit Chemotherapie/Sensitizer
PRCJ-4D = perkutan, atemgetriggert, mit Chemotherapie/Sensitizer

Perkutan: Bestrahlung wird von außen in das entsprechende Zielgebiet appliziert (Konventionell, 3D, IMRT).

Alle Angaben nach “P” beschreiben wichtige zusätzliche Informationen zur perkutanen Applikation.

Stereotaktisch und Sensitizer

Sensitizer sind Zytostatika (Cisplatin, 5-FU, Mitomycin C, Temodal) die die lokale Strahlenwirkung verstärken.

Die meisten Radiotherapien werden heute stereotaktisch (also aus mehreren Raumebenen heraus bestrahlt oder als Bogen oder als Tomotherapie etc.). Das ist eine heute übliche und abverlangte Technik in der Radioonkologie.
Der Begriff Stereotaxie im oBDS basiert auf der Defintion der DGMP.
Es handelt sich um die Bestrahlung kleiner Zielvolumina mit hohen Einzeldosen und exakter Positionierung und in-treat-Zielvolumenkontrolle in lokal kurativer Intention inkl. Oligometastasierung.
Gemeint sind: die Einzeitbestrahlung oder kurze Fraktionierung (lt. Festlegung bis max. 12 Fraktionen) des Gehirns und des Körperstamms, bei atemabhängigen Zielvolumina unter 4D.
Diese werden am Cyberknife, Gammaknife oder an den Linearbeschleunigern der neuesten Generation durchgeführt.
Diese Behandlungen werden nicht mit Chemotherapie kombiniert.
Kurative Therapien als Radiochemotherapie (neoadjuvant, definitiv, adjuvant) umschließen in aller Regel auch den Lymphabfluss und haben gewöhnlich ein größeres Zielvolumen.
Die radiosensibilisierenden Substanzen sind bisher übersichtlich: (Cis)platin, 5-FU und deren prodrug Capecitabine, Mitomycin C, Temodal. Diese sind im oBDS als RCJ anzugegeben.
Wenn bei Oligometastasierung eine Chemotherapie läuft, dann sicher nicht an diesen Tagen und es handelt sich nicht um einen Radiosensitizer, also eine Chemotherapie, die die Strahlenwirkung am Tumor verstärken soll. Im Gegenteil gibt es dann eher so gut wie keine Interaktionen zwischen den Therapien.

Atemgetriggert
Die Bewegung des Körpers wird während der Atmung aufgezeichnet und die Bestrahlung wird nur in einer definierten Atemphase ausgelöst (Schonung von umliegenden Gewebe).

PRCJ-ST = perkutan, stereotaktisch, mit Chemotherapie/Sensitizer
PRCJ-ST4D = perkutan, stereotaktisch, atemgetriggert, mit Chemotherapie/Sensitizer

Diese Ausprägungen sind nicht im onkologischen Basisdatensatz beschrieben, aber aufgrund der Defintionen im Umsetzungsleitfaden möglich zu übermitteln.
Da es sich hierbei aktuell um kein etabliertes Verfahren handelt, ist bei der Dokumentation entsprechend darauf zu achten, dass tatsächlich eine der o.g. radiosensibilisierenden Substanzen eingesetzt wurde und im Zusammenhang mit der Strahlentherapie steht.

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