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Gefordert ist unter 3d) "Residualstatus nach Abschluss der Primärtherapie"
Eine globale R-Klassifikation nach Abschluss der Primärtherapie wird nach oBDS nicht übermittelt, wäre daher nur Status nach alleiniger OP als Therapie abbildbar. Auch ein Tumorstatus nach Abschluss Primärtherapie wird nicht regelmäßig erhoben. Einige Nur einige KR haben "Vollremission" als Meldeanlass (oft lückenhafte Meldung), manche KR haben dies nicht.Da dieses item im Basisdatensatz in der Neufassung 2021 (aus guten gründenGründen) entfallen ist, können wir diese Vorgabe des Gesetzes künftig nicht mehr erfüllen. Daher sollte wurde die Variable auch im Lieferdatensatz entfallenumgesetzt, oBDS Element [Residualstatus] wurde aufgelöst, weggelassen, nur noch [Lokale_Beurteilung_Residualstatus] bleibt erhalten.
Dauer einer Bestrahlung
erörtert wurde, die “Dauer in Tagen” nicht pro Bestrahlung zu übermitteln, sondern aufgrund der best-of Regelungen für jedes (übergeordnete) Element https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2097282
der Vorschlag wurde in der AG verworfen
Vitalstatus
Es wurde das neu geschaffene Element Vitalstatus eingefügt. Das Element ist ein Pflichtfeld, bei der Übermittlung kann das Element aus einem der drei folgenden Unterelemente bestehen. Jedes Element enthält eine Datumsangabe (mit verschiedenen, jeweils zulässigen Genauigkeiten), welche entsprechend des Kontextes eindeutig interpretierbar sind. Mindestems erforderlich ist die Übermittlung einer der drei genannten Datumsangaben.
Element Lebend
Angabe Datum_follow_up
Diese Datumsangabe entspricht dem Datum des letzten Mortalitätsabgleichs, es kann tagesgenau erfolgen (in der Regel zum Monats- oder Jahresende)
Element Verstorben
Angabe Datum_verstorben (Sterbedatum, monatsgenau)
optional: Angabe eines Grundleidens (etwa die der amtliche Todesursache, aus Todesbescheinigung oder Abgleich mit dem statistischen Landesamt)
optional: Weitere Todesursachen https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2228431 (aus anderen Quellen, mit Mehrfachangaben )
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Angabe Datum_letzter_Abgleich
ICD Versionen sind optional
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es können über die ICD-O Kodierungen hinaus auch Blue-Book-Codes geliefert werden, über Version identifizierbar (Version =
bb
)entspricht dem oBDS 2021 Element, allerdings ist hier nur eine statt bis zu 5 Morphologie Elementen anzugeben
die Angabe ist verpflichtend (das übergeordnete Element ist allerdings optional)
diskutiert (und verworfen) wurde folgender Vorschlag: Für die Histologie werden zwei Elemente für die Morphologie eingeführt (ICD-O und Blue Book), jeweils eines davon muss ausgefüllt werden (beides ausfüllen ist nicht zulässig). Das Element besteht jeweils aus Code und Version. Im Blue-Book Element sind diese Angaben Freitext.
Grading
es wurde entsprechend oBDS die neue Ausprägung
5
eingeführt (nur für C61 vorgesehen)WHO-Gruppe 1-5 nach TNM-8
WHO 5= Gleasonscore 9-10
Diagnosesicherung
Im Gesetz sind weniger/andere Ausprägungen erwähnt als im Basisdatensatz (z.B. keine Unterscheidung zwischen klinisch/klinische Diagnostik und Histologie Primärtumor/Metastase, keine Tumormarker, dafür Autopsie)
daher Übernahme aller Ausprägungen aus oBDS, lt. mündlicher Auskunft des BMG vertretbar
Hier zu verstehen als höchste im Register bekannte Diagnosesicherheit (Best-of)
Es werden die Ausprägungen des oBDS übernommen (1,2,4,6,7). Zusätzlich wird die Ausprägung „3“ für DCO-Fälle vergeben. Die Im Gesetz vorgesehene Information „durch Obduktion“ ist über den oBDS nicht abbildbar (gehört zu 2: klinische Diagnostik). Die Ausprägung „unbekannt“ ist erlaubt.
Anmerkung aus AG: Harmonisierung Diagnosesicherung zwischen oBDS und Gesetz wäre sinnvoll. "Autopsie" ist Diagnosesicherung oBDS nicht zu entnehmen, "a"-Symbol müsste herangezogen werden (aber nicht alle Fälle aTNM). DCN- und DCO-Fälle werden an anderer Stelle als oBDS markiert.
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Da es Fälle gibt, in dem das Register nicht entscheiden kann, ob das Stadium klinisch oder pathologisch ermittelt wurde, ergibt sich hier eine Unsicherheit, da nicht sicher zwischen „unbekannt“ und „klinisch“ unterschieden werden kann. Vorschlag: Wenn pTNM vorliegt, cTNM zusätzlich nur angeben, wenn das Präfix „c“ für das T-Stadium gesichert ist.
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es besteht der Bedarf, dass bei der Primärdiagnose sowohl ein klinisches und ein pathologisches TNM (bzw. T) übermittelt wird, wenn beides vorliegt. Es gibt allerdings Meldungen, bei denen das Präfix (c/p) bzw. die entsprechende Information fehlt
Umsetzung: Jedes T, N, oder M kann je einmal mit Präfix c und p angeben werden, wenn dies nicht unterscheidbar, bleibt das Feld für Präfix leer.
Anmerkung: parallele Angabe von klinischem und pathologischem Stadium nur für T von praktischer Bedeutung (für N/M würde Präfix c oder p reichen.
Fernmetastasen https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2228579
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im Gesetz nur im als Ereignis „im Verlauf“ (https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2949220) erwähnt („Angaben zur neu aufgetretenen Metastasierung und zum Ort dieser Metastasierung“). TNM sieht optional eine Spezifizierung des Metastasensitzes vor, die dem oBDS entspricht (mit Ausnahme von
GEN=generalisiert
)im Schema ist die Variable aus oBDS übernommen, auch für Primärdiagnose. Begründung u.a. ist die „prognostische Relevanz“ des Metastasensitzes und die Verbindung der Bezug zur TNM-Klassifikation
es können mehrere Metastasensitze angegeben werden. Übermittelt wird werden soll jedoch im Verlauf nur die erste Sicherung pro Metastasensitz (z.B. nur die erste Knochenmetastase)
Anmerkung: Wird als optionales Element der TNM-Klassifikation aufgefasst, für den Verlauf ausdrücklich im Gesetz erwähnt, daher wird auch Erfassung bei Primärdiagnose als sinnvoll angesehen.
UICC https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2195660/TNM+Typ#%C3%9Cbersicht-Felder
Hier ist das gemeldete UICC-Stadium gemeint, nicht ein vom Register gebildetes. Wertvoll für einige Diagnosen, für die die Angaben aus dem TNM (bzw. weitere Angaben im Datensatz) nicht zu einer eindeutigen Überführung in das UICC ausreichen (Bsp. Oropharynx)Plausibilität/Konsistenz (z.B. zum TNM) wird vom ZfKD geprüft.
obwohl das UICC-Stadium nicht ausdrücklich im Gesetz genannt ist, wird es übermittelt, da es in einigen Fällen nicht sicher aus den vorliegenden Variablen (TNM, Histologie) gebildet werden kann (Bsp. Oropharynx-Ca.). Begründung : Das UICC gehört zur TNM-Klassifikation und ist zudem von „prognostischer Relevanz“) . Gemeint ist das vom Melder angegebene UICC-Stadium. Plausibilität/Konsistenz (z.B. zum TNM) wird vom ZfKD geprüft
Therapien
Strahlentherapie https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2097282
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Änderung des Datenfeldes in der neuen Version des oBDS: Keine Mehrfachangaben, sinnvolle Kombinationen sind vorgegeben. Folgende Umkodierungen sind erforderlichBestandsfälle werden nach folgendem Schema übergeleitet:
CH+IM=CI
CH+ZS=CZ
IM+ZS=IZ
CH+IM+ZS=CIZ
Andere Kombinationen können nicht mehr in einem einzigen Datenfeld abgebildet werden.
Wenn HO, KM, AS, WS in Kombination mit CH, IM oder ZS vorliegen, werden erstere ignoriert
Bei HO in Kombination mit AS oder WS gilt HO
Bei KM in Kombination mit AS oder WS gilt KM
Bei Kombination von AS und WS gilt AS
, was wegen der meist unterschiedlichen Therapiedauer auch nicht sinnvoll wäre.
Wurde z.B. zusätzlich zur Chemotherapie eine Hormontherapie durchgeführt, muss hierfür ein neues Datenfeld “Sytemische Therapie” angelegt werden, mit eigenem Datum bzw eigener Therapiedauer.
Aufbau Substanzen
Element ist aus oBDS 2021 übernommen
abweichend davon ist die Angabe der Version in den ATC Elementen optional, da die Versionskodierung keine fehlenden Werte erlaubt
Aufbau Protokolle
Element ist erweitert, ähnlich dem Konzept der Substanzen
für die Angabe des verwendeten Protokolls kann entweder eine Freitextbeschreibung übermittelt werden, oder ein Protokollschlüssel-Element (Code + Version, jeweils kodiert)
zur Kodierung liegt ein Vorschlag aus NI vor, der hier Verwendung finden soll: https://confluence.kk-n.de/display/UMK/Protokolle
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Entweder hängen die an entsprechenden Diagnosen/Verläufen/Operationen und das Datum ist durch das Dokument definiert. Oder sie haben sicherheitshalber ein Datum. Ganz ohne Zeitbezug ist die Interpretation sehr schwierig und die ANgabe fragwürdig.
KK: Um den Datenexport und Interpretation der Daten zu vereinfachen, würden wir uns hier zunächst mit dem initialen PSA begnügen. Begründung wäre dann die prognostische Relevanz. Könnte man spter noch weitern, je nach Erfahrungen in den Registern
Modul: Malignes Melanom:
Tumordicke in mm
LDH
Ulzeration
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