Erweiterung der zulässigen ICD-10- und OPS-Versionen über das Jahr 2023 hinaus
Ergänzung der Diagnosesicherungen 7.1-.3 und 8 nach ENCRin der Diagnosemeldung gem. aktuellen ENCR Empfehlungen
Die bisherigen Ausprägungen ‘6' und '7’ werden zur Gewährleistung der Abwärtskompatibilität des Schemas weiterhin unterstützt, gelten jedoch als veraltet
Die Entgegennahme durch die Krebsregister erfolgt spätestens zum 01.01.2024.