Verantwortlich: Carolin Luh Kuhl (HE), Thorsten Wicker (HH)
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Allgemeines
Das Anlegen der Tumorzuordnung ist der erste wesentliche Schritt nach der Eingabe der Stammdaten und enthält alle relevanten Informationen zur Tumoridentifikation. Anhand dieser Angaben entscheidet sich, ob eine Meldung einem bestehenden Fall zuordnet wird oder einen neuen bildeteiner bereits im Register dokumentierten Tumorerkrankung zugeordnet wird, oder ob eine neue Erkrankung registriert wird. Da nicht selten mehrere Erkrankungen synchron oder metachron auftreten können, besteht selbst bei leichten Abweichungen die Möglichkeit, das dass mehrere Fälle im Krebsregister gebildet werden, obwohl diese nicht vorliegen.
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Abweichungen können beispielsweise durch Unterschiede in der Seitenangabe (rechts statt links), Histologiegruppe (Sarkom statt Karzinom), Entität nach ICD-10 (C15.5 statt C16.0) oder Diagnosedatum (Zahlendreher z.B. 12.07. 2012 statt 12.07.2021) entstehen.
Merkmale und Erläuterungen
ID (oBDS) | Merkmal | Ausprägungen | Beschreibung |
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05.01 | Primärtumor Tumordiagnose ICD Code | Kodierung nach der aktuellen ICD-10-GM | “Es ist so spezifisch wie möglich zu verschlüsseln, also derjenige Kode zu wählen, der für die dokumentierte Diagnose als der spezifischste Kode angesehen wird.” (WHOBfArM, BfArM 1994- 2023, Stand: 16.09.2022). Die Kodierung richtet sich dabei immer ausgehend vom nach dem Ursprung des Tumors ((Sub-)Lokalisation des Primärtumors). Das erste Diagnostizieren des Tumors muss dieser Lokalisation nicht entsprechen, bspw. kann der Ort der Biopsie stark davon abweichen (Metastase, organübergreifender Tumor). Wenn eine Tumordiagnose anhand einer Metastase diagnostiziert wird, hat diese keinen Einfluss auf den topographischen Ursprung. In der ICD Es ist die zugrundliegende zugrundeliegende Tumorerkrankung zu benennen, ggf. C80.9 wenn der Ursprung noch nicht, bzw. C80.0 (Cancer of unknown primary (CUP)) nach Abschluss der Diagnostik nicht bestimmt werden konnte.Meldepflichtige Diagnosen |
05.06 | Primärtumor Diagnosedatum | TT.MM.JJJJDas Datum des chronologisch zuerst auftretenden Ereignisses (von den 7 unten aufgeführten) sollte als Inzidenzdatum gewählt werden. Tritt innerhalb von drei Monaten nach dem ursprünglich gewählten Datum ein Ereignis mit höherer Priorität ein, hat das Datum des Ereignisses mit höherer Priorität Vorrang (ENCR-Empfehlung: Festlegung Inzidenzdatum 2022) | Anzugeben ist das Datum der Erstdiagnose, d.h. der Zeitpunkt, an dem der Tumor erstmals hinreichend sicher klinisch oder histologisch festgestellt wurde. (Es ist nicht das Untersuchungsdatum im Verlauf einer Erkrankung und auch nicht das Diagnosedatum eines Rezidivs gemeint). Ab wann eine Diagnose als hinreichend klinisch gesichert angesehen wird, liegt im Ermessen des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin. Verdachtsdiagnosen sind nicht zu melden. Bei histologisch gesicherten Diagnosen ist der Tag der Entnahme datumsgebend. Wenn das Diagnosedatum nicht in der Patientenakte dokumentiert ist, kann es näherungsweise mit Hilfe der ENCR-Empfehlung zur Festlegung des Inzidenzdatums von 2022 ermittelt werden. |
05.08 | Primärtumor Seitenlokalisation | L = links | Eine Seite ist entsprechend der Referenzliste anzugeben. Ein besonderes Augenmerk ist hier auf die paarigen Organe zu legen. |
06.03 | Morphologie-Code | Numerisch nach aktueller ICD-O Morphologie oder WHO Classification of Tumours (Blue Book) | Zur Unterscheidung von mehreren Tumoren in einer Lokalisation bzw. in einem Organ ist die spezifische Angabe des Morphologie-Codes |
Quellen: |
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BfArM. (15. 09 2023). Anleitung zur Verschlüsselung. Von https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2024/zusatz-04-vor-anleitung-zur-verschluesselung.htm abgerufen ENCR. (15. 03 2022). Recommendation - Festlegung des Inzidenzdatums. Von https://encr.eu/sites/default/files/Recommendations/ENCR%20Recommendation%20DOI_Mar2022_DE_2022-11-29.pdf abgerufen |