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Patienten-Stammdaten
Vitalstatus
Es wurde das neu geschaffene Element Vitalstatus eingefügt. Das Element ist ein Pflichtfeld, es erlaubt keine missings: Die Person ist zu einem angegebenem Datum entweder verstorben oder lebend. Das dazugehörige Datumselement gibt an, auf welches (letzte verfügbare) Datum sich der Vitalstatus bezieht. In der Praxis speist sich das Datum aus drei Angaben: Bei verstorbenem Personen wird das Sterbedatum angegeben, bei außerhalb des Registereinzugsgebiets verzogenen Personen das Wegzugsdatum (und der Vitalstatus auf lebend gesetzt). In allen anderen Fällen wird das Datum des letzten Mortalitätsabgleichs angeben. Dies gilt ausdrücklich auch, wenn nach diesem Abgleich zu dieser Person noch eine Meldung im Register eingegangen ist, da es sonst bei Überlebenszeitanalysen zu systematischen Verzerrungen kommen kann. Da das Sterbedatum nur monatsgenau übermittelt werden darf, wird das das zum Vitalstatus gehörige Datumsfeld insgesamt nur monatsgenau übermittelt.
Todesursachen
Da Meldungen zu Todesursachen aus verschiedenen Quellen kommen und derzeit in einigen Registern nicht immer entschieden werden kann, welche der Angaben der amtlichen Todesursache entspricht, sind hier zwei Datenfelder konfiguriert worden:
Eines für die amtliche Todesursache (Grundleiden): entweder vom statistischen Landesamt übermittelt oder lt. Todesbescheinigung, wenn diese in Kopie oder elektronisch im Register vorliegt.
Ein weiteres Feld ist konfiguriert für alle weiteren, im Register vorliegenden Todesursachen (Mehrfachangaben möglich). Wenn nicht klar ist, ob eine im Register vorliegende Todesursache der amtlichen entspricht, können entsprechende Angaben (z.B. aus klinischen Meldungen) hier übermittelt werden.
Für Auswertungen ist jedoch primär die amtliche Todesursache (Grundleiden) vorgesehen.
Tumor
Primärdiagnose
DCN (death certificate notified) https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2097263/Diagnose+Typ#%C3%9Cberblick-Felder
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abgebildet wird hier, ob die Quelle der ersten Information über einen Erkrankungsfall im Register
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eine Todesbescheinigung/amtlich übermittelte Todesursache
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war.
Erläuterung: Für Fälle mit Diagnosesicherung=
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0 (DCO) ist hier die Ausprägung: 0 (kein
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DCN) unplausibel
Alle anderen Kombinationen von Diagnosesicherung/DCO sind möglich
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. Erfolgreich nachrecherchierte (DCN-) Fälle sind durch DCN=1 und Diagnosesicherung≠0 gekennzeichnet.
DCN=1 und Diagnosesicherung=unbekannt bedeutet, dass weitere relevante Informationen über eine Meldung erhoben werden konnten (z.B. Diagnosedatum, Bestätigung der Diagnose), aber z.B. unklar bleibt, ob die Diagnose histologisch gesichert wurde.
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Wenn die Nachrecherche zum Zeitpunkt der Datenlieferung noch nicht abgeschlossen ist, ist
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DCN=1 und Diagnosesicherung=
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Alternativvorschlag:
Informationen zu DCI und DCO werden in einem Datenfeld verknüpft (DCI, DCO, weder DCI noch DCO). Ein erfolgreich nachrecherchierter Fall wird somit mit DCI gekennzeichnet. Bei der Ausprägung DCO ist die Diagnosesicherung auf „unbekannt“ zu setzen
Im Gesetz wird DCO und DCN unter Diagnosesicherung aufgeführt, für DCN macht das inhaltlich keinen Sinn
Vorschlag: Variable DCI/DCO (DCI für „death certificate initiated“)
X = kein DCO/DCI erste Meldung durch Klinik/Niedergelassene/Pathologie/Screening
I = DCI ursprünglich aus TU-Abgleich/Todesbescheinigung, erfolgreich nachrecherchiert
O = DCO Meldung über TU-Abgleich, (noch) nicht erfolgreich nachrecherchiert
Alternative:
DCN als binäre Variable:
0= kein DCO/DCI, erste Meldung durch Klinik/Niedergelassene/Pathologie/Screening
1= DCN: erste Meldung über Todesbescheinigung
DCO wird weiter über Diagnosesicherung abgebildet (=3)
Wenn DCN=1 und Diagnosesicherung ≠ 3, dann DCI
Vorteil: weitgehende Vermeidung von Widersprüchen zu DCO (DCI/Diagnosesicherung).
Voraussetzung: nach erfolgreicher Recherche bzw. klin./path. Nachmeldung wird das Feld Diagnosesicherung im Register immer aktualisiert, auch wenn Diagnosesicherung unbekannt bleibt
Residualstatus (für OPhttps://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2621490) wird nicht übermittelt
Gefordert ist unter 3d) "Residualstatus nach Abschluss der Primärtherapie"
Eine globale R-Klassifikation wird nicht übermittelt, wäre nur Status nach alleiniger OP. Tumorstatus nach Primärtherapie wird nicht regelmäßig erhoben. Einige KR haben "Vollremission" als Meldeanlass (oft lückenhafte Meldung), manche KR haben dies nicht.Da dieses item im Basisdatensatz in der Neufassung 2021 (aus guten gründen) entfallen ist, können wir diese Vorgabe des Gesetzes künftig nicht mehr erfüllen. Daher sollte die Variable auch im Lieferdatensatz entfallen
umgesetzt, oBDS Element [Residualstatus] wurde aufgelöst, nur noch [Lokale_Beurteilung_Residualstatus] bleibt erhalten
Dauer einer Bestrahlung
erörtert wurde, die “Dauer in Tagen” nicht pro Bestrahlung zu übermitteln, sondern aufgrund der best-of Regelungen für jedes (übergeordnete) Element https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2097282
der Vorschlag wurde in der AG verworfen
Vitalstatus
Es wurde das neu geschaffene Element Vitalstatus eingefügt. Das Element ist ein Pflichtfeld, bei der Übermittlung kann das Element aus einem der drei folgenden Unterelemente bestehen. Jedes Element enthält eine Datumsangabe (mit verschiedenen, jeweils zulässigen Genauigkeiten), welche entsprechend des Kontextes eindeutig interpretierbar sind. Mindestems erforderlich ist die Übermittlung einer der drei genannten Datumsangaben.
Element Lebend
Angabe Datum_follow_up
Element Verstorben
Angabe Datum_verstorben
optional: Angabe eines Grundleidens (etwa die amtliche Todesursache, aus Todesbescheinigung oder Abgleich mit dem statistischen Landesamt)
optional: Weitere Todesursachen https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2228431 (aus anderen Quellen, mit Mehrfachangaben )
Element Lost-to-follow-up
Angabe Datum_letzter_Abgleich
ICD Versionen
umgesetzt im Schema: https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2228479
entgegen der Festlegung im oBDS 3.0.0 sind alle Elemente zur Version von ICD Kodierungen optional
Hintergrund ist, dass die Übermittlung von Kodierungen ohne Versionsangabe ermöglicht werden soll
der Typ enthält zwar die Ausprägung
Sonstige
, allerdings nichtUnbekannt
Histologie https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2424849
Morphologie https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2359533
es können über die ICD-O Kodierungen hinaus auch Blue-Book-Codes geliefert werden, über Version identifizierbar (Version =
bb
)entspricht dem oBDS 2021 Element, allerdings ist hier nur eine statt bis zu 5 Morphologie Elementen anzugeben
die Angabe ist verpflichtend (das übergeordnete Element ist allerdings optional)
diskutiert (und verworfen) wurde folgender Vorschlag: Für die Histologie werden zwei Elemente für die Morphologie eingeführt (ICD-O und Blue Book), jeweils eines davon muss ausgefüllt werden (beides ausfüllen ist nicht zulässig). Das Element besteht jeweils aus Code und Version. Im Blue-Book Element sind diese Angaben Freitext.
Grading
es wurde die neue Ausprägung
5
eingeführt (nur für C61 vorgesehen)WHO-Gruppe 1-5 nach TNM-8
WHO 5= Gleasonscore 9-10
Diagnosesicherung
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Im Gesetz sind weniger/andere Ausprägungen erwähnt als im Basisdatensatz (z.B. keine Unterscheidung zwischen klinisch/klinische Diagnostik und Histologie Primärtumor/Metastase, keine Tumormarker, dafür Autopsie)
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daher Übernahme aller Ausprägungen aus oBDS, lt. mündlicher Auskunft des BMG vertretbar
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0 anzugeben (DCO-Fall zum Zeitpunkt der Übermittlung)
Die im Register gängige Unterscheidung zwischen DCI (erfolgreich nachrecherchierte DCI-Fälle) und DCN ist für Auswertungen in aller Regel weniger relevant, daher wurde auf eine eigene Ausprägung “DCI” verzichtet, zumal sie im Gesetz auch nicht vorgesehen ist. Auch lässt sie sich im Zweifel über die Variable Diagnosesicherung nachvollziehen: DCI-Fälle sind DCN-Fälle, bei denen die Diagnosesicherung nicht DCO ist. Das bedeutet allerdings, dass Informationen auf der Todesbescheinigung, die Rückschlüsse auf eine Diagnosesicherung zulassen (“histologisch gesichertes Adenokarzinom”) bei DCO-Fällen im Lieferdatensatz nicht berücksichtigt werden können.
Diagnosesicherung
Zu verstehen als höchste im Register bekannte Diagnosesicherheit (Best-of)
Es werden die Ausprägungen des oBDS übernommen (1,2,4,6,7). Zusätzlich wird die Ausprägung „3“ „0“ für DCO-Fälle vergeben, das entspricht internationalen Standards. Die Im Gesetz vorgesehene Information „durch Obduktion“ ist über den oBDS nicht abbildbar (gehört zu 2: klinische Diagnostik). Die Ausprägung „unbekannt“ ist erlaubt.
Anmerkung aus AG: Harmonisierung Diagnosesicherung zwischen oBDS und Gesetz wäre sinnvoll. Die im Gesetz"Autopsie" ist als Diagnosesicherung aus dem oBDS nicht zu entnehmen, "a"-Symbol müsste herangezogen werden (aber nicht alle Fälle aTNM).
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Derzeit fällt die Autopsie als Diagnosesicherung unter “klinisch”.
TNM https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2195660
Übermittelt wird ein zur Primärdiagnose gehörendes Best-of. Es gelten die Best-of Regeln aus dem Manual der Krebsregistrierung. Die Ausprägung „u“ (Feststellung mit Ultraschall) nach alter Version wird noch angenommen und ggf. im ZfKD zu Präfix: „c“ umgesetzt.
Wenn im Register ein „cTNM“ und ein „pTNM“ vorliegt, sollen beide übermittelt werden. Entscheidend für die Zuordnung ist das T-Präfix. N und M können jeweils klinisch oder pathologisch sein, ggf. auch zweimal mit gleichem Präfix, aber unterschiedlichen Ausprägungen.
Ein fehlendes Präfix wird entsprechend oBDS wie ein Präfix „c“ gewertet.
Da es Fälle gibt, in
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denen das Register nicht entscheiden kann, ob das Stadium klinisch oder pathologisch ermittelt wurde, ergibt sich hier eine Unsicherheit, da nicht sicher zwischen „unbekannt“ und „klinisch“ unterschieden werden kann (im oBDS wird nicht zwischen fehlendem Präfix und Präfix “c” unterschieden, es ist keine Ausprägung für “unbekannt” vorgesehen). Vorschlag: Wenn pTNM vorliegt, cTNM zusätzlich nur angeben, wenn das Präfix „c“ für das T-Stadium gesichert ist
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Klinisches/pathologisches TNM fehlt
es besteht der Bedarf, dass bei der Primärdiagnose sowohl ein klinisches und ein pathologisches TNM (bzw. T) übermittelt wird, wenn beides vorliegt. Es gibt allerdings Meldungen, bei denen das Präfix (c/p) bzw. die entsprechende Information fehlt
Vorschlag: Jedes T, N, oder M kann je einmal mit Präfix c und p angeben werden, wenn dies nicht unterscheidbar, bleibt das Feld für Präfix leer.
Anmerkung: parallele Angabe von klinischem und pathologischem Stadium nur für T von praktischer Bedeutung (für N/M würde Präfix c oder p reichen.. Wenn kein pathologisches Stadium (pTNM) vorliegt, sollten unter cTNM auch TNM-Angaben mit fehlendem Präfix-T übermittelt werden, da diese dann die einzigen vorliegenden Angaben zum Tumorstadium sind.
UICC https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2195660/TNM+Typ#%C3%9Cbersicht-Felder
Wie beim TNM wird hier ein vom Register gebildetes “Best-of” übermittelt, wenn ein solches im Register vorliegt.
obwohl das UICC-Stadium nicht ausdrücklich im Gesetz genannt ist, wird es übermittelt, da es in einigen Fällen nicht sicher aus den vorliegenden Variablen (TNM, Histologie) gebildet werden kann (Bsp. Oropharynx-Ca.). Begründung : Das UICC-Stadium gehört zur TNM-Klassifikation und ist zudem von „prognostischer Relevanz“.
Histologie https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2424849
Morphologie https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2359533
es können wie bei der Meldung über oBDS 2021 über die ICD-O Kodierungen hinaus auch Blue-Book-Codes geliefert werden, über Version identifizierbar (Version =
bb
)das Element entspricht dem oBDS 2021 Pendant, allerdings ist hier nur eine statt bis zu 5 Morphologie Elementen anzugeben
Fernmetastasen https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2228579
Sitz der Fernmetastase (bei Primärdiagnose https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2097263)
im Gesetz nur im als Ereignis „im Verlauf“ (https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2949220) erwähnt („Angaben zur neu aufgetretenen Metastasierung und zum Ort dieser Metastasierung“). TNM sieht optional eine Spezifizierung des Metastasensitzes vor, die dem oBDS entspricht (mit Ausnahme von
GEN=generalisiert
)im Schema ist die Variable aus oBDS übernommen, auch für Primärdiagnose. Begründung u.a. ist die „prognostische Relevanz“ des Metastasensitzes und die Verbindung der Bezug zur TNM-Klassifikation
es können mehrere Metastasensitze angegeben werden. Übermittelt wird werden soll jedoch im Verlauf nur die erste Sicherung pro Metastasensitz (z.B. nur die erste Knochenmetastase)
Anmerkung: Wird als optionales Element der TNM-Klassifikation aufgefasst, für den Verlauf ausdrücklich im Gesetz erwähnt, daher wird auch Erfassung bei Primärdiagnose als sinnvoll angesehen.
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, dies gilt auch für paarige Organe.
Module
Allgemein: Aus den Modulen sollen zunächst nur Angaben übermittelt werden, die zur Primärdiagnose gehören, keine Verlaufsangaben (gilt z.B. für PSA, LDH, HR-Status)
Modul Brustkrebs
Verwendete Variablen
Prätherapeutischer Menopausenstatus
HormonrezeptorStatus: Östrogen
HormonrezeptorStatus: Progesteron
Her2neu Status (Primärdiagnose, OP>Biopsie)
Tumorgröße Invasives Karzinom/DCIS
Für die Hormonrezeptoren ist der Befund aus dem Operationspräparat dem Biopsiebefund vorzuziehen. Die Tumorgröße entspricht dem pathologischen T-Stadium bei Primärdiagnose
Modul Prostatakrebs
Verwendete Variablen
Gleason-Score
Anlass GS: (Stanze oder OP oder unbekannt)
PSA-Wert
Primär soll der Gleason-Score übermittelt werden, das Grading kann ggf. vom ZfKD aus dem Gleason Score abgeleitet werden, da das WHO Grading von den Pathologien kaum noch angegeben wird. Der Gleason-Score aus der Stanze ist von der Qualität her höher einzuschätzen, da in der Regel prätherapeutisch, als der Gleason Score aus der OP (welcher auch posttherapeutisch sein könnte).
PSA-Wert: Es soll ein einzelner zur Primärdiagnose gehörender prätherapeutischer PSA-Wert übermittelt werden. Liegen im Register mehrere vor, soll der erste Wert übermittelt werden (vorläufige Empfehlung, da noch keine Best-of-Regeln vorliegen). Zur Vermeidung von Fehlinterpretationen ist eine Datumsangabe vorgesehen. Damit kann z.B. bei Fällen mit zunächst ‘watchful waiting’ und späterer Operation o.ä. sicher unterschieden werden, ob der PSA-Wert initial oder prätherapeutisch im Verlauf erhoben wurde.
Modul: Malignes Melanom
Verwendete Variablen
Tumordicke in mm
LDH
Ulzeration
Angaben zur Tumordicke und Ulzeration sollten dem pathologischem T-Stadium entsprechen. Es soll genau ein prätherapeutischer, zur Primärdiagnose gehörender LDH-Wert übermittelt werden, liegen im Register mehrere vor, soll der erste Wert übermittelt werden .
Modul Darmkrebs
Verwendete Variablen
Mutation K-ras-Onkogen
beim Rektum-Ca.: Abstand des Tumorunterrandes zur Anokutanlinie
Operationen
Gesamtbeurteilung Residualstatus (für OPhttps://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/
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Hier ist das gemeldete UICC-Stadium gemeint, nicht ein vom Register gebildetes. Wertvoll für einige Diagnosen, für die die Angaben aus dem TNM (bzw. weitere Angaben im Datensatz) nicht zu einer eindeutigen Überführung in das UICC ausreichen (Bsp. Oropharynx)
obwohl das UICC-Stadium nicht ausdrücklich im Gesetz genannt ist, wird es übermittelt, da es in einigen Fällen nicht sicher aus den vorliegenden Variablen (TNM, Histologie) gebildet werden kann. Begründung : Das UICC gehört zur TNM-Klassifikation und ist zudem von „prognostischer Relevanz“) Gemeint ist das vom Melder angegebene UICC-Stadium. Plausibilität/Konsistenz (z.B. zum TNM) wird vom ZfKD geprüft
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2621490) wird nicht übermittelt
Gefordert ist im Gesetz unter 3d) "Residualstatus nach Abschluss der Primärtherapie"
Erläuterung: Eine globale R-Klassifikation nach Abschluss der Primärtherapie wird nach oBDS nicht übermittelt, wäre daher nur bei alleiniger OP als Therapie abbildbar. Auch ein Tumorstatus nach Abschluss Primärtherapie wird nicht regelmäßig erhoben. Nur einige KR haben "Vollremission" als Meldeanlass (oft lückenhafte Meldung). Da dieses item im Basisdatensatz in der Neufassung 2021 (aus guten Gründen) entfallen ist, können wir diese Vorgabe des Gesetzes künftig nicht mehr erfüllen.
das oBDS Element
Residualstatus
ist nicht in den oBDS-RKI übernommen, lediglich dessen VariableLokale_Beurteilung_Residualstatus
kann übermittelt werden. Im Regelfall sollte kein Informationsverlust entstehen, außer evtl. nach operativer Metastasenentfernung
Strahlentherapie https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2097282
Applikationsart Unbekannt
einfügen
nach AG Diskussion soll die Applikationsart
Unbekannt
übermittelt werden können, mit Zielgebietsomit ist neben den bestehenden Applikationsarten auch das Element Unbekannt eingeführthttps://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2949143/Unbekannt#%C3%9Cberblick
Dauer der Strahlentherapie
Auch bei Einsatz unterschiedlicher Applikationsarten innerhalb einer Therapie soll die Dauer als Differenz zwischen Beginn und Ende der Therapie berechnet werden. Dadurch ist mit leichten Unschärfen zu rechnen (wenn z.B. zwischen verschiedenen Applikationsarten eine Pause liegt).
Systemische Therapie https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2654511/SYST_Typ?search_id=b0f10c87-8863-42ab-bac6-5959834e6477
Art der Systemischen Therapie (oder abwartenden) Therapie
Änderung des Datenfeldes in der neuen Version des oBDS: Keine Mehrfachangaben, sinnvolle Kombinationen sind vorgegeben.
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Bestandsfälle werden nach folgendem Schema übergeleitet:
CH+IM=
CI
CH+ZS=CZ
IM+ZS=IZ
CH+IM+ZS=CIZ
Andere Kombinationen können nicht mehr in einem einzigen Datenfeld abgebildet werden
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Wenn HO, KM, AS, WS in Kombination mit CH, IM oder ZS vorliegen, werden erstere ignoriert
Bei HO in Kombination mit AS oder WS gilt HO
Bei KM in Kombination mit AS oder WS gilt KM
Bei Kombination von AS und WS gilt AS
Aufbau Substanzen/Protokoll
Es handelt sich um Freitextfelder.[4] [5] Es erscheint jedoch künftig sinnvoll, alternativ die Übermittlung kodierter [6] [7] Angaben zu ermöglichen.
Vorschlag:
Substanzen: Pro SYST sind n Elemente erlaubt. Jeweils kann entweder Freitext verwendet werden, oder ein ATC Element (Code + Version, jeweils kodiert)
Protokoll: Pro SYST ist 1 Element erlaubt (optional). Dafür kann entweder Freitext verwendet werden, oder ein Protokollschlüssel-Element (Code + Version, jeweils kodiert). Umsetzung erst, wenn Register sich auf ein entsprechendes Verzeichnis geeinigt haben
Beschreibung
Bei den Substanzen und beim Protokoll ist mit Freitextangaben zu rechnen. Es sollte jedoch im Schema ermöglicht werden, künftig auch kodierte Angaben zu übermitteln.
Substanzen: Pro SYST sind n Elemente erlaubt. Jeweils kann entweder Freitext verwendet werden, oder ein ATC Element (Code + Version, jeweils kodiert).
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, was wegen der meist unterschiedlichen Therapiedauer auch nicht sinnvoll wäre.
Wurde z.B. zusätzlich zur Chemotherapie eine Hormontherapie durchgeführt, muss hierfür ein neues Datenfeld “Systemische Therapie” angelegt werden, mit eigenem Datum bzw. eigener Therapiedauer.
Aufbau Substanzen Substanz
Element ist aus oBDS 2021 übernommen
abweichend davon ist die Angabe der Version in den ATC Elementen optional, da die Versionskodierung keine fehlenden Werte erlaubt
Aufbau Protokolle https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2621667
Element ist erweitert, ähnlich dem Konzept der Substanzen
für die Angabe des verwendeten Protokolls kann entweder eine Freitextbeschreibung übermittelt werden, oder ein Protokollschlüssel-Element (Code + Version, jeweils kodiert)
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zur Kodierung der Werte liegt ein Vorschlag aus NI vor, der hier zunächst Verwendung finden kann: Protokollschluessel
Folgeereignisse https://
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plattform65c.
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Folgeereignisse
Reihenfolge
Von Stefan Meisegeier vor 4 Monaten aktualisiert
Status wurde von Neu zu In Bearbeitung geändert
Frage von CS: Monatsgenauigkeit, dies erschwert unter Umständen wirkliche Therapiezuordnung - Was war vorher, was nachher?
Vorschlag: Dauer der SYST in Tagen war bislang nicht im Schema, wir in nächster Version ergänzt. Die Reihenfolge der Ereignisse sollte sich damit rekonstruieren lassen.
Bisher drei Varianten besprochen:
Alle Daten nach neuem Schema (vor DJ 2020 nur Angaben zur Person und Primärdiagnose und nur soweit nach altem Gesetz zulässig. Auf Therapieangaben nach früherem Format wird verzichtet (z.B. OP ja/nein). Dies wäre die komfortabelste Lösung für das ZfKD
Zwei getrennte Datensätze (Dia mit DJ ab 2020 werden im neuen Schme geliefert Diagnosejahr vor bzw. ab 2020) verknüpft über Personen-ID
3.Wie 2, aber frühere Tumoren von Patienten mit Diagnosen ab 2020 werden im neuen Schema (mit)geliefert (Vorschlag MM)
sm: In bin eindeutig für Variante 1 ;)
sm: Aus der komplexeren Frage von Ben sind noch Aspekte offen (Zeitbezug?)
https://www.krebsregisterverbund.de/issues/1532
CE: Vorschlag für Formulierung: Es handelt sich um Freitextfelder.
sm: es soll ja alternativ ermöglicht werden, auch Kode + Version zu liefern :)
CE: Wie?
sm: durch die eingebaute "Weiche" (choice). Wenn das Protokoll Element aufgemacht wird (ist ja optional), muss es entweder den Freitext enthalten oder das Element P.Schlüssel mit Code + Version
Module
Modul Brustkrebs
Prätherapeutischer Menopausenstatus
HormonrezeptorStatus: Östrogen
HormonrezeptorStatus: Progesteron
Her2neu Status (Primärdiagnose, OP>Biopsie)
Tumorgröße Invasives Karzinom/DCIS
Für die Hormonrezeptoren ist der Befund aus dem Operationspräparat dem Biopsiebefund vorzuziehen. Die Tumorgröße entspricht dem pathologischen T-Stadium bei Primärdiagnose
Modul Prostatakrebs
Gleason-Score
Anlass GS: (Stanze oder OP oder unbekannt)
PSA-Wert
Der Gleason-Score sollte dem Grading entsprechen, der Befund aus der Biopsie ist dem OP-Befund vorzuziehen (?). Es soll ein einzelner prätherapeutischer PSA-Wert übermittelt werden, liegen im Register mehrere vor, soll der letzte Wert vor Beginn einer Therapie (bzw. dem OP-Datum) anzugeben.
PSA- Wert: nur eine Angabe ohne Datumsangabe (Best-of Regeln existieren noch nicht, Vorschlag: höchster Wert, wenn präoperativ und innerhalb von 92 Tagen (?) Abstand zur Diagnose (oder chronologisch erster Wert?)
Von Udo Altmann vor 4 Monaten aktualisiert
Ich sehe potentiell mindestens drei relevante PSA/Gleasons
Initial (erster)
vor Einleitung der Therapie (kann mit dem initialen übereinstimmen, kann aber auch nach Active Surveillance die Notwendigkeit einer Therapie begründen)
PSA-Progress
Entweder hängen die an entsprechenden Diagnosen/Verläufen/Operationen und das Datum ist durch das Dokument definiert. Oder sie haben sicherheitshalber ein Datum. Ganz ohne Zeitbezug ist die Interpretation sehr schwierig und die ANgabe fragwürdig.
Modul: Malignes Melanom:
Tumordicke in mm
LDH
Ulzeration
Tumordicke und Ulzeration sollten dem pathologischem T-Stadium entsprechen. Es soll ein einzelner prätherapeutischer LDH-Wert übermittelt werden, liegen im Register mehrere vor, soll der letzte Wert vor Beginn einer Therapie (bzw. dem OP-Datum) anzugeben.
Modul Darmkrebs
...
Mutation K-ras-Onkogen
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atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2949220
ein Folgeereignis wird charakterisiert durch die Kombination der ‚Gesamtbeurteilung Tumorstatus‘ und den jeweiligen spezifischeren Angaben zum Tumorstatus Primärtumor, Lymphknoten und Fernmetastase.
zusätzlich wird optional ein rTNM und ggf. der Sitz einer (neu aufgetretenen) Fernmetastase übermittelt. Es gelten jeweils die Best-of-Regeln nach §65c-Beschluss. Erwartet werden primär Angaben zu ‚Verschlechterungen‘: (z.B. Gesamtbeurteilung: P oder Y; bei Tumorstatus Primärtumor, Lymphknoten oder Fernmetastasen: R oder P).
nicht in allen Fällen wird eine Unterscheidung zwischen Rezidiv und Progression möglich sein, dies gilt insbesondere für Patient*Innen, bei denen eine Tumorfreiheit (erst) durch eine nicht-operative Therapie erreicht wurde. Angaben zum jeweiligen Tumorstatus werden übermittelt, auch wenn für den fraglichen Zeitraum keine Gesamtbeurteilung vorliegen sollte (Eine
die Übermittlung des (r)TNM dient dazu, die Beurteilung von Folgeereignissen zu ermöglichen, für die keine ausreichenden Angaben in den anderen Datenfeldern vorliegen.
Reihenfolge von Ereignissen in einer Menge (OP, ST, SYST,..)
Datumsangaben zu Therapien dürfen bestenfalls monatsgenau übermittelt werden, was die Bildung der Reihenfolge erschwert
allerdings soll der Abstand der Ereignisse zur Diagnose “tagesgenau” übermittelt werden, somit sollte sich die Reihenfolge der Ereignisse rekonstruieren lassen. Ausnahmen sind Fälle, in denen eine der für die Berechnung der Abstände notwendigen Zeitpunkte im Register nicht tagesgenau vorliegen, in diesem Fall werden keine Abstände berechnet.