Diese Seite enthält die landesspezifischen Meldepflichten in formalisierter und maschinenlesbarer Form. Dies soll Softwareherstellern als verlässliche Grundlage für die Entscheidung, ob für eine Patientin oder einen Patienten zu einem tumorbezogenen Ereignis eine Meldung abgegeben werden muss, dienen.
Hinweise zur Anwendung der Spezifikation
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Grundsätzliche Anwendung
Es werden zwei Regelungen bzw. Einschränkungen Filter zur Ermittlung, ob ein meldepflichtiges Ereignis vorliegt, angewandt:
Einschlusskriterien_Patient: Filtert anhand von Merkmalen des Patienten bzw. der Patientin (z. B. Alter)
Auslösekriterien: Filtert anhand von Merkmalen der Tumorerkrankung (z. B. Diagnose ICD, Diagnosedatum)
Da sich die Meldepflichten im Laufe der Zeit weiterentwickeln, können die Einschränkungen zeitlich begrenzt werden. Hierbei wird dann auch angeben, welches Bezugsdatum zur Auswertung, ob die Einschränkung zutrifft, anzuwenden ist; z. B. das Leistungsdatum.
Erfüllt die vorliegende Tumorerkrankung ein Auslösekriterium vollständig und erfüllt die Patientin bzw der dazugehörige Patient bzw. ein Einschlusskriterium vollständig, dann liegt eine Meldepflicht vor und das zugehörige klinische Ereignis (z. B. die Diagnose oder die Operation) muss mit dem passenden Meldungstyp an das jeweilige Krebsregister gemeldet werden.
Besteht keine Gültigkeit oder trifft eine Einschränkung nicht zu, Trifft für die vorliegende Tumorerkrankung kein Auslösekriterium oder für die Patientin bzw. den Patienten kein Einschlusskriterium zu, dann muss das Ereignis nicht an das Krebsregister gemeldet werden.
Verknüpfung von Kriterien und Merkmalen
Kriterien und Merkmale können mit einer logischen Verknüpfung 'und' bzw. 'oder' verbunden werden. Wird keine Verknüpfung angegeben und bestehen mehrere Einträge, wird eine 'und'-Verknüpfung angenommen.
Gültigkeit von Kriterien
Eine zeitliche Einschränkung von Kriterien kann über Gültigkeiten abgebildet werden.Da sich die Meldepflichten im Laufe der Zeit weiterentwickeln, können die Filter zeitlich begrenzt werden. Hierbei wird dann auch angeben, welches Bezugsdatum zur Auswertung, ob der Filter zutrifft, anzuwenden ist; z. B. das Leistungsdatum.
Die folgenden Gültigkeitsbezeichnungen werden verwendet:
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Die Gültigkeit 'Vergleich' erfordert ein Bezugsdatum, eine Zeitdauer und ein Vergleichsdatum. Falls das Vergleichsdatum nach der Zeitdauer ab Bezugsdatum liegt, liegt keine Gültigkeit vor.
Beispiel:
Das Leistungsdatum (Vergleichsdatum) liegt drei Monate (dauerAbBezugsdatum) nach der Diagnosestellung (Bezugsdatum), somit muss keine Meldung erfolgen (keine Gültigkeit).
Anhang
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Bundesland/Krebsregister
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Datei zum Download
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Stand der Datei
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Spezifikation als XML-Schema
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13.11.2024
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Baden-Württemberg
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19.12.2024
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Bayern
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18.11.2024
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Berlin/Brandenburg
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04.12.2024
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Bremen
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16.12.2024
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Hamburg
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12.12.2024
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Hessen
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03.12.2024
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Mecklenburg-Vorpommern
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11.12.2024
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Niedersachsen
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13.11.2024
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Nordrhein-Westfalen
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03.12.2024
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Rheinland-Pfalz
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13.12.2024
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Saarland
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28.11.2024
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Sachsen
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02.12.2014
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Sachsen-Anhalt
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Schleswig-Holstein
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09.12.2024
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Anhang
Dateien zum Download
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