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jeder Teildatensatz zu einer Person (Element https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2097195/Patient#%C3%9Cberblick ) erhält in jeder Lieferung eine pro Register eindeutige Kennung (Personen-ID)
diese ID wird an das RKI als Pseudonym versandt
die Harmonisierung zu bundesweit eindeutigen Personen-ID im Gesamtdatensatz nimmt das ZfKD RKI vor
die Pseudonyme werden in jeder jährlichen Lieferung von den Registern neu generiert (unabhängig von der letzten Jahreslieferung) und lassen keinen Bezug auf die Person zu über das Lieferjahr hinaus
es wird jedes Jahr der Gesamtbestand übermittelt. Damit sind alle Ergänzungen und Korrekturen automatisch inbegriffen und es erspart den Registern und dem RKI ein aufwändiges Korrekturmanagment
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Festlegung: Wohnort zum Zeitpunkt der Primärdiagnose wird auf Tumorebene erfasst . (Variable Inzidenzort
)
Eine wünschenswerte Erfassung und korrekte Zuordnung von mehreren Tumoren zur gleichen Person, wenn diese (nach Umzug der Person) in verschiedenen Bundesländern als Fälle aufgetreten sind, kann mit der neuen Datenübermittlung (ohne Kontrollnummern) nicht gelingen. Es erscheint noch offen, ob dies langfristig über den RÜD RD gewährleistet werden kann.
ICD Versionen sind optional
umgesetzt ICD Versionen sind im Schema : umgesetzt als https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2228479
entgegen der Festlegung im oBDS 3.0.0 sind durchgängig alle Elemente zur Version von ICD Kodierungen optional
Hintergrund ist, dass die Übermittlung von Kodierungen ohne bei unbekannter Versionsangabe ermöglicht werden soll
die Elementtypen zu den jeweiligen Versionsangaben (ICD, Morphologie, Topographie) enthalten die Ausprägung
Unbekannt
nichtsomit entsprechen die Werteausprägungen denen in oBDS
Datumsbasierte Angaben
Angaben mit Datum
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der Umgang mit fehlenden Werten ist offenbar nicht durchgängig gelöst im oBDS, und somit auch nicht im ZfKDin oBDS-LieferdatensatzRKI
generell soll erreicht werden, dass fehlende / unbekannte Werte kodiert werde können, allerdings ist der Unterschied zwischen “kein Wert verfügbar” und “Wert verfügbar, aber unbekannt” nicht durchgängig abbildbar
dieser Kontextgewinn könnte theoretisch im ZfKDoBDS-Lieferdatensatz durch Schemaänderungen erreicht werdenRKI durch Änderungen im Aufbau der Schemaelemente erreicht werden (durch zusätzliche Ausprägungen wie
Unbekannt
), dann weichen die Schemakonzepte aber immer weiter voneinander ab höhere Priorität hat aber, dass keine Blockaden entstehen durch und die Elemente sind nicht mehr ohne weiteres kompatibelebenfalls soll vermieden werden, dass einzelne fehlende Werte , bei denen Angaben verpflichtend sindbei Pflichtangaben dazu führen, dass das komplette Element dann nicht mehr valide ist
daher wird im Zweifelsfall das Element als optional deklariert
Pflichtfelder
sind in erster Näherung von der meldebasierten Übermittlung im oBDS 2021 3.0.0 übernommen
inzwischen während der Entwicklung des Schemas ist deutlich geworden, dass die fallbasierte Übermittlung mehr Freiheiten für die optionale Angabe von Werten erfordert
viele Pflichtfelder aus oBDS 3.0.0 wurden so bereits zu optionalen Feldern
die Vermutung besteht, das Pflichtfelder bis auf die P1-Variablen aufgelöst werden sollten, um die Übermittlung der Elemente nicht zu blockieren
Wertebereiche
Wertebereiche sind auf zwei Arten im Schema kodiert:
erlaubte Ausprägungen sind direkt im Element aufgeführt (als Enumerations)
via regex-patterns in einem Element ermöglichen die Validierung von dort abgelegten Werten
Verweise auf externe Kataloge (z.B. DIMDI) sind nicht verarbeitet
in einigen Elementen sind “fallback optionen” eingebaut, um alternative, weniger strukturierte Übermittlungen als Freitext zu ermöglichen (Bsp. Substanz/Protokolle bei https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2654511 )
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im Schema sind alle Lieferregister gemäß der Systematik bei den epi Lieferungen aufgeführt (01 - 16)
zusätzlich aufgenommen wurde die gemeinsam liefernde Institution Berlin + Brandenburg als item 17
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Überleitung oBDS 2014
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zu 2021
derzeit besteht eine Übergangsphase zwischen oBDS 2014 und oBDS 2021 (Implementierung noch nicht abgeschlossen)
Annahme: zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des ZfKDoBDS-Lieferdatensatzes RKI ist gemäß Planung oBDS 2021 (mindestens v 3.0.0) verpflichtend für den Austausch der Länder
das Schema berücksichtigt daher ausschließlich den neuen Standard oBDS 2021 (Stand Ende 2022-Q1)
analog dem oBDS sind im Schema für Applikationsarten beim Zielgebiet (https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2621565) sowohl die Version 2014 als auch 2021 definiert
Für die Übermittlung der Art der systemischen Therapie müssen Überleitungen auf das neue Schema vorgenommen werden (Grundsätze siehe: ‘Vereinbarungen’)3.0.0 und höher
im Rahmen des Registerübergreifenden Datenaustausches werden in aller Regel aktuelle Meldungen ausgetauscht, somit stellt sich das Problem der Überleitung zwischen den oBDS Versionen hier nur in Randfällen dar (z.B. bei Korrekturnachrichten zu alten Meldungen)
an das RKI wird hingegen der komplette Datenbestand übermittelt, somit müssen alle Altfälle in das gültige Schema “passen”