Verantwortlich: Carolina Valtin (BW), Marion Liebig (ST), Cindy Müller (MV)
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ID (oBDS) | Merkmal | Ausprägungen | Beschreibung | |
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5.1 | Primärtumor Tumordiagnose ICD Code | Alphanumerischer Code | Die ICD-10 ist die 10. Version der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten (amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen). Die ICD-O-3 ist die Internationale Klassifikation der Krankheiten für die Onkologie. Gliederung in Topographie/Lokalisation (= Ursprung) des Tumors und Morphologie (Histologie). Nähere Beschreibung unter Histologie. Beispiele: | siehe Tumorzuordnung |
5.2 | Primärtumor Tumordiagnose ICD-Version | Alphanumerischer Code | Angabe der zur Kodierung verwendeten ICD-GM Version Hinweis: Es ist die zum Diagnosezeitpunkt aktuelle Version zu verwenden (aktuell: ICD-10, 2. Revision 2019) | |
5.3 | Primärtumor Tumordiagnose Text | Freitext | Bezeichnung der meldepflichtigen Erkrankung | |
5.4 | Primärtumor Topographie ICD-O | Alphanumerischer Code | Angabe der Topographie (= Lokalisation) einer Erkrankung nach der aktuellen ICD-O Version | |
5.5 | Primärtumor Topographie ICD-O-Version | Alphanumerischer Code | Angabe der zur Kodierung verwendeten ICD-O Version Hinweis: Es ist die zum Diagnosezeitpunkt aktuelle Version zu verwenden (aktuell: ICD-O-3, 2. Revision 2019) | |
5.6 | Primärtumor Diagnosedatum | TT.MM.JJJJ Datum, an dem die meldepflichtige Diagnose erstmals hinreichend klinisch oder histologisch diagnostiziert wurde. Ab wann eine Diagnose als hinreichend gesichert angesehen wird, liegt im Ermessen des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin. Verdachtsdiagnosen sind nicht zu melden. Das Diagnosedatum setzt sich laut ENCR (ENCR, 2022) folgend zusammen: “Reihenfolge in abnehmender Priorität: 1. Datum der ersten histologischen oder zytologischen (einschließlich Durchflusszytometrie, Liquid Biopsy) Bestätigung dieses Malignoms (mit Ausnahme der Histologie oder Zytologie bei einer Autopsie). Dieses Datum sollte in der folgenden Reihenfolge angegeben werden: a) Datum der Entnahme der Probe b) Datum des Probeneingangs beim Pathologen c) Datum des Pathologieberichts. 2. Datum des ersten positiven genomischen/molekularen Tests zur Diagnose dieser bösartigen Erkrankung (siehe Beispiele) 3. Datum der Einweisung in das Krankenhaus wegen dieser bösartigen Erkrankung. 4. Wenn nur ambulant (nicht stationär) untersucht wurde: Datum der ersten ambulanten Konsultation wegen dieser bösartigen Erkrankung. 5. Datum der Diagnose, anders als 1, 2, 3 oder 4, zum Beispiel: a) Datum des ersten positiven Tumormarker-Tests, der für diese bösartige Erkrankung diagnostiziert wurde b) Datum der ersten bildgebenden Untersuchung (einschließlich PET, CT oder MRT), die für diese bösartige Erkrankung diagnostiziert wurde c) Datum der ersten Tumorboard-Besprechung für diese bösartige Erkrankung. 6. Todesdatum, wenn keine weiteren Informationen außer der Tatsache, dass der Patient an einer bösartigen Erkrankung gestorben ist, verfügbar sind. 7. Todesdatum, sofern die bösartige Erkrankung bei einer Autopsie festgestellt wird.” (*1) | 5.siehe Tumorzuordnung | |
5.7 | Primärtumor Diagnosesicherung (= primäre Diagnosesicherung, da sowohl ein Primärtumor als auch eine Metastase der Diagnosesicherung dient) | seit XML-Version 3.0.2 : | Grad der Diagnosesicherung soll entsprechend der überarbeiteten und in 2022 veröffentlichten ENCR-Empfehlung angewendet werden. Bei spezifischen, differierenden Angaben zum selben Diagnoseanlass wird die höherwertige Diagnosesicherung übernommen (siehe unten, Grad der Diagnosesicherung nach Quellen). Ranking für die beste Information bei Mehrfachangaben: 8 > 7.1 > 7.2 > 7.3 > 5 > 4 > 2 > 1 | |
5.8 | Primärtumor Seitenlokalisation | L = links | siehe Tumorzuordnung | |
5.9 | Frühere Tumorerkrankungen | Freitext und/oder alphanumerisch | Anamnestisch vorbekannte, frühere Tumorerkrankungen mit Angabe des Diagnosejahres; ausformulierte Diagnose oder verschlüsselt nach ICD-10 GM |
Erweitern | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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1Diagnosesicherung „0“ ist im oBDS nicht erwähnt, weil DCO-Meldungen das Register über andere Meldewege erreichen. 2Diagnosesicherung „9“ ist im Manual der Krebsregistrierung (M. Meyer et al., 2019) nicht erwähnt, weil bei Übermittlung einer Meldung eine gesicherten Diagnose Grad 1 - 8 vorliegen muss. |
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Quellen: |
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BfArM. (27. 11 2020). Klassifikationen - ICDO3rev2 - Kodierrichtlinien. Von https://www.dimdi.de/dynamic/de/klassifikationen/icd/icd-o-3/icd03rev2html/zusatz-10-kodierrichtlinien.htm abgerufen Deutsches Krebsforschungszentrum. (08. 12 2023). CUP-Syndrom. Von https://www.krebsinformationsdienst.de/cup-syndrom abgerufenENCR. (15. 03 2022). Recommendation - Festlegung des Inzidenzdatums. Von https://encr.eu/sites/default/files/Recommendations/ENCR%20Recommendation%20DOI_Mar2022_DE_2022-11-29.pdf abgerufen ENCR. (20. 10 2022). Recommendation - Grad der Diagnosesicherung. Von https://encr.eu/sites/default/files/Recommendations/ENCR%20Recommendation%20BoD_Oct2022_DE.pdf abgerufen M. Meyer et al. (2019). Datenzusammenführung, -speicherung und Best-of-Prozess. In A. K. S. Hentschel, Manual der Krebsregistrierung (S. 88). München: W. Zuckschwerdt Verlag GmbH. Plattform der §65c Register. (31. 08 2020). Empfehlungen betreffend die seitenbezogene Dokumentation von Krebserkrankungen und Abrechnung von Fallpauschalen und Meldevergütungen. Von file:///C:/Users/WickerTh/Downloads/2021-09-09_plattform_paarige_organe_vorschlag_aktualisierung_dotNetVerbund-2.pdf abgerufen |
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