Verantwortlich: Carolina Valtin (BW), Marion Liebig (ST), Cindy Müller (MV)
Eigenschaften
Die Diagnose ist der erste wesentliche Schritt in der Dokumentation einer Tumorerkrankung. Mit dieser beginnt die Erkrankung, alle weiteren Meldeanlässe folgen darauf (≥ Diagnosedatum). Für die Meldung einer Diagnose sollte die Krebserkrankung hinreichend gesichert und die Ausbreitungsdiagnostik (Staging) abgeschlossen sein. In begründeten Ausnahmefällen (bspw. Ablehnung durch Patient:in, vorzeitiges Versterben etc.) kann eine weniger vollständige Diagnosemeldung übermittelt werden.
Reine Verdachtsdiagnosen sind nicht meldepflichtig.
Es sind die zum Diagnosezeitpunkt aktuellen Klassifikationen (ICD, ICD-O, TNM, etc.) zu verwenden.
Wer eine Patientin/einen Patienten nur weiterbehandelt, ohne die Diagnose selbst gestellt zu haben, ist nur zur Meldung der selbst erbrachten Weiterbehandlung (z.B. OP, medikamentöse Therapie,, Verlaufskontrollen) verpflichtet, aber nicht zur Diagnosemeldung.
Merkmale und Ausprägungen
ID (oBDS) | Merkmal | Ausprägungen | Beschreibung |
---|---|---|---|
5.1 | Primärtumor Tumordiagnose ICD Code | Alphanumerischer Code | Die ICD-10 ist die 10. Version der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten (amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen). Die ICD-O-3 ist die Internationale Klassifikation der Krankheiten für die Onkologie. Gliederung in Topographie/Lokalisation (= Ursprung) des Tumors und Morphologie (Histologie). Nähere Beschreibung unter Histologie. Beispiele: |
5.2 | Primärtumor Tumordiagnose ICD-Version | Alphanumerischer Code | Angabe der zur Kodierung verwendeten ICD-GM Version Hinweis: Es ist die zum Diagnosezeitpunkt aktuelle Version zu verwenden (aktuell: ICD-10, 2. Revision 2019) |
5.3 | Primärtumor Tumordiagnose Text | Freitext | Bezeichnung der meldepflichtigen Erkrankung |
5.4 | Primärtumor Topographie ICD-O | Alphanumerischer Code | Angabe der Topographie (= Lokalisation) einer Erkrankung nach der aktuellen ICD-O Version |
5.5 | Primärtumor Topographie ICD-O-Version | Alphanumerischer Code | Angabe der zur Kodierung verwendeten ICD-O Version Hinweis: Es ist die zum Diagnosezeitpunkt aktuelle Version zu verwenden (aktuell: ICD-O-3, 2. Revision 2019) |
5.6 | Primärtumor Diagnosedatum | TT.MM.JJJJ | Datum, an dem die meldepflichtige Diagnose erstmals hinreichend klinisch oder histologisch diagnostiziert wurde. Ab wann eine Diagnose als hinreichend gesichert angesehen wird, liegt im Ermessen des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin. Verdachtsdiagnosen sind nicht zu melden. Das Diagnosedatum setzt sich laut ENCR (ENCR, 2022) folgend zusammen: “Reihenfolge in abnehmender Priorität: 1. Datum der ersten histologischen oder zytologischen (einschließlich Durchflusszytometrie, Liquid Biopsy) Bestätigung dieses Malignoms (mit Ausnahme der Histologie oder Zytologie bei einer Autopsie). Dieses Datum sollte in der folgenden Reihenfolge angegeben werden: a) Datum der Entnahme der Probe b) Datum des Probeneingangs beim Pathologen c) Datum des Pathologieberichts. 2. Datum des ersten positiven genomischen/molekularen Tests zur Diagnose dieser bösartigen Erkrankung (siehe Beispiele) 3. Datum der Einweisung in das Krankenhaus wegen dieser bösartigen Erkrankung. 4. Wenn nur ambulant (nicht stationär) untersucht wurde: Datum der ersten ambulanten Konsultation wegen dieser bösartigen Erkrankung. 5. Datum der Diagnose, anders als 1, 2, 3 oder 4, zum Beispiel: a) Datum des ersten positiven Tumormarker-Tests, der für diese bösartige Erkrankung diagnostiziert wurde b) Datum der ersten bildgebenden Untersuchung (einschließlich PET, CT oder MRT), die für diese bösartige Erkrankung diagnostiziert wurde c) Datum der ersten Tumorboard-Besprechung für diese bösartige Erkrankung. 6. Todesdatum, wenn keine weiteren Informationen außer der Tatsache, dass der Patient an einer bösartigen Erkrankung gestorben ist, verfügbar sind. 7. Todesdatum, sofern die bösartige Erkrankung bei einer Autopsie festgestellt wird.” (*1) |
5.7 | Primärtumor Diagnosesicherung (= primäre Diagnosesicherung, da sowohl ein Primärtumor als auch eine Metastase der Diagnosesicherung dient) | Version 3.0.2 : | Höchste erreichte Diagnosesicherheit der Diagnose nach Abschluss der Diagnostik (bis maximal 92 Tage nach Diagnosedatum) Grad der Diagnosesicherung gemäß ENCR-Empfehlung (ENCR, 2022) Dieser gibt an, mit welcher Untersuchungsmethode die Diagnose sicher gestellt werden konnte: 1 = klinisch: Die Diagnose wurde vor dem Tode gestellt, jedoch ohne die folgenden Maßnahmen (Schlüsselnummern 2 bis 8), z.B. durch Inspektion, Palpation 2 = klinische Diagnostik: apparative Untersuchungstechniken, einschließlich Röntgen, Endoskopie, bildgebender Verfahren, Ultraschall, explorativer Eingriffe (wie Laparotomie) und Autopsie, aber ohne Gewebsuntersuchung 4 = Spezifische Tumor-Marker: Zusätzlich biochemische und/oder immunologische Marker, die für einen bestimmten Tumorsitz spezifisch sind 5 = Zytologie: Untersuchung von Zellen aus einem primären oder sekundären Sitz, einschließlich der aus durch Endoskopie oder durch Punktion gewonnenen Aspiraten; beinhaltet auch die mikroskopische Untersuchung (z.B. des peripheren Blutes, Liquor oder Knochenmarkpunktaten), Immunphänotypisierung mittels Durchflusszytometrie und eine Liquid Biopsy bei Fehlen eines histopathologischen Befundes 7.1 = Histologische Untersuchung eines Primärtumors: Histologische Untersuchung des Gewebes aus einem Primärtumor, gleich wie es gewonnen wurde; inklusive aller Schnitt-Techniken und Knochenmarkbiopsien 7.2 = Histologische Untersuchung einer Metastase: Histologische Untersuchung des Gewebes aus einer Metastase (gilt auch bei CUP-Syndrom = Metastasen ohne Ursprungstumor (Deutsches Krebsforschungszentrum, 2023)) 7.3 = Histologie der Autopsie: Histologische Untersuchung von Tumorgewebe gleich wie es gewonnen wurde; inklusive aller Schnitt-Techniken und Knochenmarkbiopsien, 8 = Zytogenetisch und/oder molekularer Test: Nachweis von tumorspezifischen genetischen Anomalien und genetischen Veränderungen im Tumor einschließlich Verfahren wie Karyotypisierung, FISH (Fluoreszenz in situ-Hybridisierung), PCR (Polymerase-Ketten-Reaktion) Viele Tumoren weisen genetische Anomalien oder Veränderungen auf. Nur wenige sind spezifisch für die Diagnose bestimmter Krebserkrankungen. Nur wenn die genetische Anomalie oder Veränderung spezifisch für eine solche Krebserkrankung ist, soll Diagnosesicherung Code 8 angewendet werden. In den meisten Fällen sollte die Anomalie oder Veränderung vorliegen (z.B. Chronisch myeloische Leukämie CML, BCR-ABL1 positiv ist 9875/3). Es gibt es aber auch Krebsdiagnosen, die durch das Fehlen einer genetischen Anomalie oder Veränderung gekennzeichnet sind (z.B. Glioblastom IDH-Wildtyp ist 9445/3). Diagnosesicherung Code 8 trifft auf beide Beispiele zu. (*2) 9 (unbekannt) möglichst nicht zu verwenden |
5.8 | Primärtumor Seitenlokalisation | L = links | siehe Tumorzuordnung |
5.9 | Frühere Tumorerkrankungen | Freitext und/oder alphanumerisch | Anamnestisch vorbekannte, frühere Tumorerkrankungen mit Angabe des Diagnosejahres; ausformulierte Diagnose oder verschlüsselt nach ICD-10 GM |
Weitere Merkmale und Module
Quellen: |
---|
Deutsches Krebsforschungszentrum. (08. 12 2023). CUP-Syndrom. Von https://www.krebsinformationsdienst.de/cup-syndrom abgerufen ENCR. (15. 03 2022). Recommendation - Festlegung des Inzidenzdatums. Von https://encr.eu/sites/default/files/Recommendations/ENCR%20Recommendation%20DOI_Mar2022_DE_2022-11-29.pdf abgerufen ENCR. (20. 10 2022). Recommendation - Grad der Diagnosesicherung. Von https://encr.eu/sites/default/files/Recommendations/ENCR%20Recommendation%20BoD_Oct2022_DE.pdf abgerufen M. Meyer et al. (2019). Datenzusammenführung, -speicherung und Best-of-Prozess. In A. K. S. Hentschel, Manual der Krebsregistrierung (S. 241). München: W. Zuckschwerdt Verlag GmbH. Plattform der §65c Register. (31. 08 2020). Empfehlungen betreffend die seitenbezogene Dokumentation von Krebserkrankungen und Abrechnung von Fallpauschalen und Meldevergütungen. Von file:///C:/Users/WickerTh/Downloads/2021-09-09_plattform_paarige_organe_vorschlag_aktualisierung_dotNetVerbund-2.pdf abgerufen |
Kommentar hinzufügen