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Die Plattform empfiehlt einen Austausch der Daten auch von Patienten mit Widerspruch. Bei der Weiterleitung und Annahme dieser Meldungen unterliegt jedoch jedes klinische Krebsregister seinem jeweiligen Landesrecht. In Registern, in denen die Möglichkeit besteht, dass Patienten der Speicherung ihrer Identitätsdaten widersprechen und Kontrollnummern gespeichert werden, werden diese Kontrollnummern statt der Identitätsdaten verwendet.

Widerspricht der Patient (falls möglich) zu einem späteren Zeitpunkt der gesamten Speicherung, müssen die Register, an die Daten übermittelt wurden, informiert werden, damit dort je nach landesrechtlichen Vorgaben eine Löschung erfolgen kann. Eine Standardisierung dieser Information über das Austauschverfahren ist aktuell nicht vorgesehen (RD-65c-K).

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