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Unabhängig davon in welcher Struktur die Meldungen beim Register eingegangen sind (Fall-/Einzelmeldung) müssen im registerübergreifenden Austausch Einzelmeldungen (RD-65c-K) weitergegeben werden.

Einzelmeldung bedeutet hier, dass unter jedem Meldungselement nur genau ein Sachverhalt (eine Diagnose, oder eine OP, oder eine SYST, oder eine ST, … ) enthalten sein darf. Der Registeraustausch ist damit auf das Compliance-Level S2 festgelegt. Siehe auch: 2_Anlage_Compliance_v1.2 des Umsetzungsleitfadens für den ADT-GEKID Datensatz.

Durch dieses Vorgehen ist gewährleistet, dass Melder (das absendende Register) und Meldeanlass eindeutig für jeden Sachverhalt zugeordnet werden kann und die Meldungshistorie bei Aktualisierungs- und Korrekturmeldungen durch die Leistungserbringer nachvollzogen werden kann.

Meldungen mit identischen Patientenstammdaten werden unter einem Patientenelement zusammengefasst werden um dem empfangenden Register die Bearbeitung zu erleichtern.

Tumorkonferenzen

Tumorkonferenzen sind gemäß dem Plattformbeschluss 2019/25/08 ebenfalls als Einzelmeldungen zu strukturieren. Das bedeutet innerhalb einer Meldung darf im Element Menge_Tumorkonferenz nur ein Element Tumorkonferenz enthalten sein. Sind mehrere Tumorkonferenzen zu übermitteln, ist für jede Tumorkonferenz eine eigene Meldung mit jeweils einer Menge_Tumorkonferenz und genau einem Eintrag zu erstellen.

Prätherapeutische TUK sind (bevorzugt) mit dem Meldeanlass Diagnose, Behandlungsbeginn oder mit dem Meldeanlass Statusaenderung, der ein Rezidiv / eine metachrone Metastasierung repräsentiert, zu übermitteln. Postoperative TUK sind (bevorzugt) mit dem Meldeanlass Behandlungsende zu übermitteln. Posttherapeutische TUK sind (bevorzugt) mit dem Meldeanlass Behandlungsende zu übermitteln.

Darüber hinaus müssen wie bei allen anderen Meldungen auch, die Meldebegründung (Patienteninformation) sowie das Meldedatum gesetzt und gefüllt sein.

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