• Kommentierungsphase
  • Meldebegründung

    Eigenschaften

    Die Meldebegründung beschreibt die Rechtsgrundlage für den Versand der Meldung und die Verarbeitung durch die Krebsregister, insbesondere, ob der/die Patient:in über die Meldung ans Krebsregister informiert und ob der Verarbeitung der Daten widersprochen wurde. Leider sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Widersprüchen in den Ländern uneinheitlich. Während in einigen Ländern der Widerspruch lediglich die Art der Verarbeitung im Register beeinflusst, dürfen Meldungen mit Widerspruch in einigen Bundesländern erst gar nicht an das Register übermittelt werden. Eine Übersicht über die Regelungen und wie die Register Material für die Patienteninformation bereitstellen, finden Sie unter Widerspruchsregelungen.

    Merkmale und Erläuterungen

    ID (oBDS)

    Merkmal

    Ausprägungen

    Beschreibung

    ID (oBDS)

    Merkmal

    Ausprägungen

    Beschreibung

    01.01

    Meldebegründung

    I = Patient wurde informiert und hat nicht widersprochen
    A = Ausnahme: Patientenunterrichtung entfallen wegen möglicher gesundheitlicher Nachteile
    D = Meldung von Ärzten ohne unmittelbaren Patientenkontakt
    W = Patient hat der personenbezogenen Speicherung widersprochen
    V = verstorben

    Als informiert (I) gilt jede Person, die entsprechend der landesspezifischen Vorgaben über die Meldung an das Krebsregister unterrichtet wurde.
    Die Ausprägung “D” ist ausschließlich pathologisch- und labortechnisch-tätigen Einrichtungen vorbehalten.