QI 2 - Pathologische Sicherung von Lymphknoten
Qualitätsziel LL | Keine pathologische Sicherung der Lymphknoten bei bildgebendem Verdacht auf eine lokoregionäre Lymphknotenmetastase bei Erstdiagnose Analkarzinom und definitiver Radiochemotherapie |
Zähler LL | Patienten des Nenners mit pathologischer Sicherung der Lymphknoten |
Nenner LL | Alle Patienten mit Erstdiagnose Analkarzinom, cN+ und definitiver Radiochemotherapie |
AG Operationalisierung LL-QI: | |
Beurteilung | oBDS 2014: berechenbar oBDS 2021: berechenbar |
Begründung
| Abstimmung DKG 20.10.2021: QI ist berechenbar und soll definiert werden, der „bildgebende Verdacht“ aus dem Qualitätsziel ist nicht Bestandteil der Zähler/Nenner-Definition. |
Stand Operationalisierung | 04.10.2022 |
Zähler | TNM pN vorliegend oder Anzahl untersuchte LK > 0 |
Nenner | Erstdiagnose ICD-10: C21.1 oder C44.5 UND TNM N cN+ UND Systemische Therapie Art = CH UND Therapie Art = Strahlentherapie UND Strahlentherapie Zielgebiet = 5.1., 5.2. UND (Therapien überlappend ODER (Strahlentherapie Beginn und Chemotherapie Beginn innerhalb einer Woche)) UND keine tumorresezierende OP innerhalb 12 Monaten nach Diagnose OPS Codes: 5-485*, 5-492.0, 5-492.00, 5-492.01, 5-492.02, 5-492.0x, 5-492.2, 5-492.x oder 5-492.y |
Ergänzende Anmerkungen
Das Analrandkarzinom fällt unter ICD-10 C44.5 (Haut des Rumpfes) und ist daher schwer abzugrenzen. Durch die Kombination mit dem Zielgebiet der Strahlentherapie (5.1. Rektum, 5.2. Analbereich) ist der Einschluss hier jedoch möglich.
Ausschluss der genannten OPS im Nenner, um "definitive" Radiochemotherapie sicherzustellen.
Allgemeine methodische Festlegungen beachten
Auswertung der QIs Analkarzinom für Patient*innen ab 18 Jahren (vgl. S.21 der Leitlinie: „Als Patientenzielgruppe sind alle erwachsenen Patient*innen (...) definiert.“)
Ergänzende Anmerkungen AG QI §65c (zugangsbeschränkt)