Oro- und Hypopharynxkarzinom

Oro- und Hypopharynxkarzinom

  • Erstdiagnose/Erstlinientherapie:

    • alle QIs bis auf QI 11 beziehen sich auf die Primärsituation und die Erstlinientherapie. Es werden nur Informationen bis zum ersten Progress/Rezidiv herangezogen. Wenn die erste Meldung zum Tumor/Patient die Info zum Progress/Rezidiv ist, kann der Fall nicht einbezogen werden.

    • Wenn die Information zum p16-Status aus den weiteren Klassifikationen oder dem Feld „genetische Variante“ herangezogen wird, sollte diese zum Diagnosezeitpunkt erhoben/dokumentiert sein.

  • Folgende Punkte sind noch in Klärung:

    • ICD-10 Codes:
      Es bestehen Inkonsistenzen zwischen der in der Leitlinie, Tabelle 7 (S. 27) genannten Codes und denen, die bzgl. der Auswertung des QI 1 laut LL herangezogen werden sollen. Nur für einen Teil dieser ICD-10 Codes ist ein TNM / UICC definiert. Der p16-Status wird laut Liste Weitere Klassifikationen der Plattform §65c für alle ICD-10 Codes, für die ein TNM definiert ist, erfasst.

      Der Code C02.4 ist nicht unter Oropharynx im TNM 8 genannt, im TNM-Atlas von 2024 (S.18) wird jedoch zum Code C02.4 angemerkt: „Tonsilla lingualis (C02.4) wird dem Oropharynx zugeordnet“. Der Code C02.4 ist darüber hinaus auch in dem Blue Book als zum Oropharynx gehörig genannt; dort wird das TNM auch für diese Lokalisation definiert. Insofern scheint die Angabe im TNM 8 veraltet und C02.4 wird zum Oropharynx dazu gezählt und ein TNM ist definiert.

      Eine genaue Definition der ICD-10-Codes, die jeweils einbezogen werden sollen, steht noch aus. Es ist außerdem zu klären, wie mit ICD-10-Codes umgegangen werden soll, für die kein TNM definiert ist und der QI aber eine Einschränkung auf UICC-Stadium vorsieht (z.B. QI 8).

    • Histologien:

      Die LL bezieht sich nur auf Plattenepithelkarzinome. Beim Oropharynx sind bevorzugt die Morphologien 8085/3 und 8086/3 zu nutzen (im Blue Book stehen nur diese), da diese bereits den HPV-Status angeben. Die übrigen Morphologien werden auch in die Berechnung einbezogen.

      → Klärung, ob dieses Vorgehen Zustimmung findet.

    • Berechenbarkeit:

      Laut LL sollten die QI 6, 7, 8, 9, 12 und 13 mit dem onkologischen Basisdatensatz der Krebsregister berechenbar sein. Laut AG QI § 65c sind jedoch die QI 1, 7, 8, 9, 12 und 13 berechenbar.

      Eine Panendoskopie (QI 6) ist nicht mit dem oBDS auswertbar.

Leitlinie: Version 1.0, März 2024

 

Qualitätsindikator

gültig seit
(Jahr/LL-Version)

gültig bis
(Jahr/LL-Version)

berechenbar

nicht berechenbar

Hinweise