Kontrollnummern
Wenn die Identitätsangaben zum Patienten im Klartext vorliegen, sind diese im Klartext weiterzuleiten. Nur wenn diese aus bestimmten landesrechtlichen oder datenschutzrechtlichen Gründen im Register grundsätzlich oder im Einzelfall nicht vorliegen, sollen Kontrollnummern übermittelt werden. Eine gleichzeitige Übermittlung von Kontrollnummern und Klartextdaten zum gleichen Patienten ist nicht erlaubt.
Die für den Registerübergreifenden Datenaustausch genutzten Kontrollnummern sind:
aus dem Manual der Epidemiologischen Krebsregistrierung:
Nachname (KN1)
Nachname_2 (KN2)
Nachname_3 (KN3)
Nachname_Phonetischer_Code (KN15)
Vorname (KN4)
Vorname_2 (KN5)
Vorname_3 (KN6)
Vorname_Phonetischer_Code (KN16)
Geburtsname (KN7)
Geburtsname_2 (KN8)
Geburtsname_3 (KN9)
Geburtsname_Phonetischer_Code (KN17)
Frueherer_Name (KN10)
Frueherer_Name_2 (KN11)
Frueherer_Name_3 (KN12)
Frueherer_Name_Phonetischer_Code (KN18)
Titel (KN19)
Titel_2 (KN20)
Tag_des_Geburtsdatums (KN13)
sowie zusätzlich die neue Kontrollnummer:
Krankenversichertennummer_unveraenderlich (nur bei gesetzlicher Krankenversicherung zu befüllen)
Für den Austausch nicht genutzt werden:
DDR-Namenskode (KN14)
Kontrollnummer Baden-Württemberg 1 (KN21)
Kontrollnummer Baden-Württemberg 2 (KN22)
Mit den Kontrollnummern muss außerdem noch die Patient_ID sowie einige Personenmerkmale im Klartext übermittelt werden:
Patienten_Monat_und_Jahr_des_Geburtsdatums (MM.JJJJ)
Patienten_Geschlecht
Patienten_PLZ
Patienten_Ort
Obligatorische Angaben bei Verwendung von Kontrollnummern
Folgende Kontrollnummern und Personenmerkale sind verpflichtend anzugeben:
Kontrollnummern:
Nachname
Nachname_Phonetischer_Code
Vorname
Vorname_Phonetischer_Code
Tag_des_Geburtsdatums
Personenmerkmale
Patienten_Monat_und_Jahr_des_Geburtsdatums (MM.JJJJ)
Patienten_Geschlecht
Patienten_PLZ
Patienten_Ort