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Mit Version 3.0.0 des Schemas wurde der Meldungstyp Tod neu eingeführt. In vorherigen Versionen konnte der Tod eines Patienten durch einen Melder im Rahmen einer Verlaufsmeldung mit dem Meldeanlass Tod gemeldet werden. Mit Version 3.0.0 wurde hierfür jedoch ein eigener Meldungstyp geschaffen, um gegenüber der Verlaufsmeldung andere Pflichtangaben durchsetzen zu können. Im Umkehrschluss ist es nicht mehr möglich, den Tod eines Patienten mit einer Verlaufsmeldung zu übermitteln.
Meldungen vom Typ Tod müssen mindestens das Sterbedatum und die Angabe, ob der Tod tumorbedingt eingetreten ist, enthalten. Darüber hinaus kann die Todesursache in Form eines ICD-10 Codes übermittelt werden. Hierbei gilt es zu beachten, dass an dieser Stelle keine Einschränkung auf die Codes des Kapitel II der ICD-10 vorgenommen wird und daher ein eigener Typ (Allgemein_ICD_Typ) genutzt wird.
Hier kann der ggf. vom erzeugenden System geführte Identifikator eines zugrundeliegenden Abschlussdatensatzes übermittelt werden. Dies erleichtert den Registern die Zuordnung und kann Rückfragen vermeiden. Abschluss_ID muss für den Melder eindeutig sein.