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In diesem Artikel wird die Grundstruktur des oBDS-Schemas vermittelt. Im Folgenden findet sich die Grundstruktur als grafische Darstellung sowie der entsprechende Ausschnitt aus dem Schema. Es folgen Erläuterungen und Hinweise zu Belegung der wesentlichen Strukturmerkmale.
Darstellung
Wurzel (oBDS) und Schema_Version
Die Wurzel jeder oBDS-konformen Datenübermittlung ist das Element oBDS. Über das Pflichtattribut Schema_Version muss angekündigt werden, welche Version des XML-Schemas den übermittelten Inhalten zugrunde liegt. Die Register werden die Daten gemäß der angegebenen Schema_Version prüfen, sofern die Version noch unterstützt wird.
Über das Element Absender werden dem Krebsregister Informationen über die absendende Person/Einrichtung und das erzeugende Softwaresystem übermittelt.
Die Absender_ID ist verpflichtend und mit der vom Register vergebenen Nummer der die Daten absendenden Einrichtung zu belegen.
Die weiteren Angaben zum Absender dienen der einfachen Kontaktaufnahme bei Problemen mit der Datenübermittlung.
Absender_ID und Melder_ID sind nicht unbedingt identisch. Der Unterschied wird hier erläutert.
Die Informationen zum Softwaresystem vereinfachen die technische Fehlersuche auf der Strecke vom Primärsystem des Leistungserbringers bis ins Krebsregister.
Die Software_ID dient zur Übermittlung der Bezeichnung des Softwaresystems, mit dem der Datensatz erstellt wurde. Sie ermöglicht die Ermittlung und Analyse systematischer Schnittstellenprobleme. Hier ist nur die Hauptbezeichnung zu übermitteln, ohne Angabe von Versionsnummern oder Kennungen von Einzelinstallationen.
In Version_ID ist die Version der Software anzugeben.
Über die optionale Installation_ID kann weiter differenziert werden, z.B. eine bestimmte Instanz der Software mit speziellen Konfigurationen oder falls vorhanden ein Object Identifier (OID), aber auch das für die Datenerzeugung genutzte Primärsystem (Software_ID) inklusive Version (Installations_ID). Diese Informationen vereinfachen die technische Fehlersuche auf der Strecke vom Primärsystem des Leistungserbringers bis ins Krebsregister.
Eine Datenübermittlung kann Meldungen für verschiedene meldende Einrichtungen enthalten. Diese sind alle in der Menge_Melder zumindest mit ihrer jeweiligen Melder_ID aufzulisten.
Absender_ID und Melder_ID sind nicht unbedingt identisch. Der Unterschied wird im nächsten Abschnitt erläutert.
Weitere Hinweise zu Absender_ID und Melder_ID
Bei kleineren Einrichtungen ist meist Absender_ID = Melder_ID. Bei größeren Einrichtungen wie Krankenhäusern wird häufig zentral gemeldet, jedoch haben die verschiedenen Fachabteilungen bzw. Ärztinnen und Ärzte als Meldepflichtige jeweils eine eigene Melder_ID, um eine differenzierte Auswertung und Vergütung zu ermöglichen. In diesem Fall ist die Absender_ID mit der vom Krebsregister vergebenen ID für das Haus/den Standort zu belegen, aus dem die Daten versendet werden und die Meldungen mit der jeweils vom Register vergebenen Melder_ID der Meldepflichtigen, aus der die Daten jeweils gemeldet werden.