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DCN (death certificate notified) https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2097263/Diagnose+Typ#%C3%9Cberblick-Felder
abgebildet wird hier, ob die Quelle der ersten Information über einen Erkrankungsfall im Register eine Todesbescheinigung/amtlich übermittelte Todesursache war.
Erläuterung: Für Fälle mit Diagnosesicherung=0 (DCO) ist hier die Ausprägung: 0 (kein DCN) unplausibel
Alle anderen Kombinationen von Diagnosesicherung/DCO sind möglich. Erfolgreich nachrecherchierte (DCI-) Fälle sind durch DCN=1 und Diagnosesicherung≠0 gekennzeichnet.
DCN=1 und Diagnosesicherung=unbekannt bedeutet, dass weitere relevante Informationen über eine Meldung erhoben werden konnten (z.B. Diagnosedatum, Bestätigung der Diagnose), aber z.B. unklar bleibt, ob die Diagnose histologisch gesichert wurde.
Wenn die Nachrecherche zum Zeitpunkt der Datenlieferung noch nicht abgeschlossen ist, ist DCN=1 und Diagnosesicherung=3 anzugeben (DCO-Fall zum Zeitpunkt der Übermittlung)
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Alternative:
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Informationen zu DCI und DCO werden in einem Datenfeld verknüpft (DCI, DCO, weder DCI noch DCO). Ein erfolgreich nachrecherchierter Fall wird somit mit DCI gekennzeichnet. Die Ausprägung 0 (DCO) bei der Diagnosesicherung würde entfallen, bei DCO-Fällen wäre die Diagnosesicherung auf „unbekannt“ zu setzen
Residualstatus (für OPhttps://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/P6/pages/2621490) wird nicht übermittelt
Gefordert ist im Gesetz unter 3d) "Residualstatus nach Abschluss der Primärtherapie"
Erläuterung: Eine globale R-Klassifikation nach Abschluss der Primärtherapie wird nach oBDS nicht übermittelt, wäre daher nur alleiniger OP als Therapie abbildbar. Auch ein Tumorstatus nach Abschluss Primärtherapie wird nicht regelmäßig erhoben. Nur einige KR haben "Vollremission" als Meldeanlass (oft lückenhafte Meldung).
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Da dieses item im Basisdatensatz in der Neufassung 2021 (aus guten Gründen) entfallen ist, können wir diese Vorgabe des Gesetzes künftig nicht mehr erfüllen. Daher wurde die Variable auch im Lieferdatensatz weggelassen, nur noch [Lokale_Beurteilung_Residualstatus] bleibt erhalten.
Dauer einer Bestrahlung
Hier ist mit Unschärfen zu rechnen, wenn innerhalb einer Strahlentherapie mehrere Applikationsarten zum Einsatz kommen (und möglicherweise dazwischen eine Pause liegt). Die Dauer soll dennoch durch Beginn und Ende der Therapie definiert werden.
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Angabe Datum_Wegzug, dieses wird tagesgenau übermittelt.
Erläuterung: Hier besteht neben der Übermittlung des Sterbedatums die Möglichkeit, für die Zensierung von Überlebenszeiten relevante Informationen zu übermitteln. Es ist derzeit noch davon auszugehen, dass der Verlauf und das Überleben nach Umzügen zwischen Bundesländern (über den RÜD) nicht sicher erfasst wird (vor allem wenn nach Umzug keine Behandlung mehr erfolgt).
Beispiel 1: Pat. A zieht am 15.03.2021 aus dem Registergebiet weg:
Element Lost-to Follow-up: 15/03/2021, Anzahl Tage Erstdiagnose bis Tod: leer
Beispiel 2: Bei Datenstand Ende 2021 (Datenlieferung bis Ende 2022) ist der Abgleich mit Melderegistern für alle (oder einen Teil der) Patienten nur bis zum Stichtag 31.10.2021 erfolgt. Pat. B war zu diesem Zeitpunkt nicht verstorben oder weggezogen
Element ‘Lebend’: 31/10/2021, Anzahl Tage Erstdiagnose bis Tod: leer. Anmerkung: da ein Mortalitätsabgleich in der Regel zum Monatsende erfolgt, erscheint eine tagesgenaue Angabe sinnvoll, da sonst für Auswertungen evtl. die Monatsmitte imputiert wird. Da es sich um eine registerinterne Information handelt, sollte kein Datenschutzproblem bestehen.
Beispiel 3:
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Pat. C (Erstdiagnose 18.05.2020) ist am 17.06.2020 verstorben
Element ‘verstorben’: 06/2020, Anzahl Tage Erstdiagnose bis Tod: 30
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Alternative:
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Lost-to
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-follow-up
und
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Lebend
werden zu einem Feld zusammengefasst, da die Unterscheidung für Auswertungen unerheblich erscheint. Die Angabe eines Wegzugs, im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen, wäre dann weniger eindeutig. Die erforderliche Genauigkeit der Datumsangabe wäre zu diskutieren.
Todesursachen
Da Meldungen zu Todesursachen aus verschiedenen Quellen kommen und derzeit in einigen Registern nicht immer entschieden werden kann, welche der Angaben der 'amtlichen Todesursache entspricht, sind hier zwei Datenfelder konfiguriert worden:
Eines für die amtliche Todesursache (Grundleiden): entweder vom statistischen Landesamt übermittelt oder lt. Todesbescheinigung, wenn diese in Kopie oder elektronisch im Register vorliegt.
Ein weiteres Feld ist konfiguriert für alle weiteren, im Register vorliegenden Todesursachen (Mehrfachangaben möglich). Wenn nicht klar ist, ob eine im Register vorliegende Todesursache der amtlichen entspricht, können entsprechende Angaben (z.B. aus klinischen Meldungen) hier übermittelt werden.
Für Auswertungen ist jedoch primär die amtliche Todesursache (Grundleiden) vorgesehen.
ICD Versionen sind optional
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