Thema | Ergebnis |
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1) Definitionen | Prinzipielle Festlegung des diagnosefreien Zeitraums in der gleichen Entität/Entitätenregion auf 5 Jahre => falls davon abgewichen wird, wird dies in der jeweiligen Entität ausgewiesen |
1.1) Definition „Erstdiagnose“ (ED): Soll ein diagnosefreier Zeitraum festgelegt werden? |
1.2) Definition „Diagnosedatum“ im Sinne der Auswertung | Als Diagnosedatum (Erstdiagnose) wird im Sinne des Krebsregisters das Datum der histologischen Sicherung angesehen (Verweis auf Definition im ENCR: https://www.encr.eu/sites/default/files/pdf/incidger.pdf); |
1.3) Definition „primäre Therapie“ / „Primärtherapie“ | Primärtherapie/primäre Therapie = erste Therapiemeldung nach Diagnosedatum (s.a. 7) Festlegungen zur Primärtherapie) |
2) Zweittumoren Umgang mit Patienten mit mehreren Tumoren in derselben Entität bei Auswertungen
| - siehe 1.1)
- Ausschluss auch für abweichende Seitenlokalisation (rechts/links), da ggf. Abweichung von LL-Empfehlung in der Behandlung notwendig (Ziel der Sicherstellung der Vergleichbarkeit).
- ggf. Ausweitung auf die ganze Entitäten-Gruppen (Bsp. HNO: Zweit- und Dritttumoren sind üblich und liegen oft nahe beieinander, sodass diese in der Meldungsbearbeitung (meldungsbezogen und nicht tumorbezogen) schwer zu trennen sind)
=> prinzipiell jedoch nur Ausschluss von Zweittumoren in derselben Entität - Zweittumoren in der Entität C44 bleiben grundsätzlich unberücksichtigt
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3) Geschätzte Datumsangaben Umgang mit Therapiemeldungen mit Monat oder Tag geschätzt | - Ausschluss, wenn exaktes Therapiedatum für QI relevant (z.B. postoperative 30-Tage-Mortalität)
- Entitätsspezifische bzw. berechnungsspezifische Definition zum jeweilige QI notwendig
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4) Einrichtungsvergleiche stationäre Einrichtung vs. niedergelassene Praxis, Umgang mit niedergelassenen Ärzten und Belegärzten | - Meldungen aus dem ambulanten und stationären Bereich werden in den Auswertungen getrennt
- Mindestfallzahlen sind in den Auswertungen zu vermeiden
=> Abbildung der Versorgungsrealität; bei technischer/statistischer Notwendigkeit registerintern möglich
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5) Stadiengruppierung pTNM vs. cTNM | Abhängig von der Entität und der betrachteten Therapie (bei neoadjuvanter Therapieentscheidung: cTNM, bei adjuvanter Therapieentscheidung: pTNM) |
6) Tumorresezierende OPS-Codes und R-Klassifikation | - bundeseinheitliche Regelung notwendig:
Definition tumorresezierender OPS-Codes (auch) durch AG OPS der Plattform? - Je nach Fragestellung, i. d. R. letzte tumorresezierende OP betrachten (R-Angabe)
- Es existiert wohl ein „altes“ Papier der Plattform zum Thema Meldeanlässe, das erlaubt, Meldungen von Therapien, die innerhalb weniger Tage stattfinden, zusammenzufassen
=> es wird empfohlen, dass dieses geprüft wird da vermutlich veraltete Regelung
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7) Festlegungen zur Primärtherapie | |
7.1) Therapien nach Progress/Rezidiv | - Bei vorliegender Verlaufsmeldung mit Progress/Rezidiv werden darauffolgende Therapien nicht mehr zur Behandlung der Primärerkrankung gezählt
=> Zugehörigkeit der Therapie zur tatsächlichen Primärerkrankung soll sichergestellt werden
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7.2) Zeitraum zwischen Diagnose und Therapie zur Einschränkung auf Primärtherapien | - Es werden Zeiträume nach Diagnose definiert, in denen die Therapie erfolgt sein soll
=> Es soll verhindert werden, dass die Therapie eines (nichtgemeldeten) Rezidivs herangezogen wird. - Definition erfolgt in den jeweiligen Entitäten bzw. QIs und soll je nach Diagnose/S3-LL festgelegt werden (möglichst einheitlich für alle QI der jeweiligen LL)
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8) Definition adj. und neoadj. Therapien | Definition erfolgt in den jeweiligen Entitäten bzw. QIs |
9) Bezugsgrößen bei der Berechnung von QIs (wenn Einrichtung nicht als Bezugsgröße möglich ist) | Grundsätzlich sinnvoll, jedoch je nach Größe des Zuständigkeitsbereiches eines Registers individuell zu überlegen (bspw. Hamburg, Bremen) |
10) Liste der Substanzen bzw. Umgang mit Freitext-Angaben | - Substanzliste der §65c-Plattform (aktuell in Überarbeitung) soll Meldern und IT-Dienstleistern bereitgestellt werden um eine einheitliche und „auswertbare“ Dokumentation sicherzustellen
- dringende Empfehlung der Meldung von Substanznamen (keine Handelsnamen).
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11) Gültigkeit des Moduls „Allgemein“ | Angaben in den Feldern des allgemeinen Moduls (ADT/GEKID-Datensatz 2.1) dürfen rein rechtlich (s. Bundesanzeiger) nur zur Auswertung bei MammaCa und Kolorektalem Karzinom erhoben werden. => Bitte an die Plattform zur Weiterleitung an ADT/GEKID: Allgemeines Zusatzmodul soll nicht nur im Zusammenhang mit den Modulen Mamma- und Kolonkarzinom verwendet werden können, sondern auch für andere Tumorerkrankungen. Nachtrag 12/2022: Mit dem oBDS 2021 hat sich dies gelöst, das allgemeine Modul kann nun unabhängig von der Entität übermittelt werden. |
12) Meldepflicht der D-Diagnosen Unterschiede zwischen den Bundesländern | - bei D-Diagnosen unsicheren und unbekannten Verhaltens aufgrund unterschiedlicher Ländergesetze kein einheitliches Vorgehen möglich
- über Plattform eine einheitliche bundesweite Meldepflicht anregen à Ad Hoc-AG ist gerade dabei, ein einheitliches Vorgehen bei den Hauttumoren zu definieren
- Liste SpiBu / §65c zum Abgleich?
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13) Eindeutigkeit von Daten: OPS/ICD/TNM-Versionsangaben | - Gültige Version bei Leistungsdatum (Abrechnungsbezug der vorliegenden Sekundärdaten in den Meldungen) wird vorausgesetzt
- Ergänzung zur Plausibilisierung: nur ausschließen, wenn Diskrepanzen zwischen Version und Code
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14) Substanzprüfung und Details bei TM SYS/CH notwendig? | - verschiedenes Vorgehen der Landesregister bei der Meldungsbearbeitung
- bei eindeutiger Bezeichnung von Substanz(en) und / oder Protokollen gilt die Bedingung als erfüllt
- Grad der Detailliertheit der Therapie in der Berechnung von QIs muss die Ziele des jeweiligen QI nach LL abbilden
- Trennung von Datenqualität (ggf. als separater Bericht an einzelne Melder) und Berechnung von QI
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15) Welche Details sind bei TM ST notwendig? | registerinterne Prüfung und Festlegung beim Meldungseingang, Details der Prüfung sind abhängig vom QI, separat festzulegen und zu definieren. |
16) TNM-Felder: N/M leer oder NX/MX à Wertung als N0/M0? | - MX wird als M0 gewertet (entsprechend TNM)
- NX/N leer soll nicht als N0 gewertet werden.
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17) Datenstand | Der Datenstand ist jeweils so zu wählen, dass die abgefragten Ereignisse inkl. Bearbeitungszeit im Register bereits für die Auswertungen zur Verfügung stehen. |
18) Alter der Patienten | Für bundesweite Auswertungen sollen aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen nur Erkrankungsfälle ab 18 Jahren berücksichtigt werden. |
19) Radiochemotherapie | Für die Radiochemotherapie kann neben dem Vorliegen einer Strahlen- und systemischen Therapie auch die Applikationsart „RCJ“ bzw. “PRCJ“/“PRCJ-4D“ (Datensatz 3.0.0) im Rahmen der Strahlentherapie-Meldung als ausreichend für das Vorliegen einer Radiochemotherapie betrachtet werden. |
20) Kombinationstherapien | Kombinationstherapien werden nicht immer in einer Therapiemeldung übermittelt. Bei der Auswertung soll sichergestellt werden, dass auch Therapien, die in zwei/mehreren Therapiemeldungen vorliegen, als Kombinationstherapien erkannt werden. Es wird vorgeschlagen, dabei Therapien mit Beginndatum innerhalb 7 Tagen zusammen zu betrachten. (z.B. AnalCa QI 6: kombinierte Radiochemotherapie mit Mitomycin und 5-FU → wenn Mitomycin und 5-FU in zweierlei systemischen Therapiemeldungen übermittelt wird und der Beginn innerhalb 7 Tagen liegt, gilt die Bedingung als erfüllt.) |