Allgemeine methodische Festlegungen
zur methodischen Berechnung der QI der S3-Leitlinien mit dem einheitlichen onkologischen Datensatz
Es besteht Konsens, bei Berechnungen und grundlegender Terminologie zu Tumorerkrankungen, die offiziellen Handreichungen und Verzeichnisse anzuwenden (TNM, WHO, ICD-10 und ICD-O3). Dazu gehört auch das Manual der Krebsregistrierung (ADT/GEKID) in der jeweils aktuellen und gültigen Ausgabe. Für die Berechnung der QIs sind in erster Linie die in den Leitlinien vorgegebenen Definitionen und Erläuterungen anzuwenden.
Weiter verfügbare Interpretationshilfen und Erhebungsbögen anderer Institutionen können ergänzend beratend hinzugezogen werden, jedoch nicht als ungeprüfte Handlungsanweisung, da diese Unterlagen nicht zwingend für die gesetzliche Krebsregistrierung und Berechnung von QI mit Daten klinischer Krebsregister nach §65c ausgelegt sind.
Folgende Besonderheiten und Fragestellungen wurden im Verlauf der Arbeitstreffen der AG QI §65c sowie in den entitätsspezifischen Kleingruppen innerhalb der AG QI §65c gesammelt und konsentiert:
Thema | Ergebnis |
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1) Definitionen | Prinzipielle Festlegung des diagnosefreien Zeitraums in der gleichen Entität/Entitätenregion auf 5 Jahre => falls davon abgewichen wird, wird dies in der jeweiligen Entität ausgewiesen
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1.1) Definition „Erstdiagnose“ (ED): | |
1.2) Definition „Diagnosedatum“ | Als Diagnosedatum (Erstdiagnose) wird im Sinne des Krebsregisters das Datum der histologischen Sicherung angesehen (Verweis auf Definition im ENCR: https://www.encr.eu/sites/default/files/pdf/incidger.pdf); |
1.3) Definition „primäre Therapie“ / „Primärtherapie“ | Primärtherapie/primäre Therapie = erste Therapiemeldung nach Diagnosedatum (s.a. 7) Festlegungen zur Primärtherapie) |
2) Zweittumoren |
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3) Geschätzte Datumsangaben |
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4) Einrichtungsvergleiche |
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5) Stadiengruppierung pTNM vs. cTNM | Abhängig von der Entität und der betrachteten Therapie (bei neoadjuvanter Therapieentscheidung: cTNM, bei adjuvanter Therapieentscheidung: pTNM) |
6) Tumorresezierende OPS-Codes und |
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7) Festlegungen zur Primärtherapie |
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7.1) Therapien nach Progress/Rezidiv |
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7.2) Zeitraum zwischen Diagnose und Therapie zur Einschränkung auf Primärtherapien |
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8) Definition adj. und neoadj. Therapien | Definition erfolgt in den jeweiligen Entitäten bzw. QIs |
9) Bezugsgrößen bei der Berechnung von QIs | Grundsätzlich sinnvoll, jedoch je nach Größe des Zuständigkeitsbereiches eines Registers individuell zu überlegen (bspw. Hamburg, Bremen) |
10) Liste der Substanzen bzw. Umgang mit Freitext-Angaben |
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11) Gültigkeit des Moduls „Allgemein“ | Angaben in den Feldern des allgemeinen Moduls (ADT/GEKID-Datensatz 2.1) dürfen rein rechtlich (s. Bundesanzeiger) nur zur Auswertung bei MammaCa und Kolorektalem Karzinom erhoben werden. Nachtrag 12/2022: Mit dem oBDS 2021 hat sich dies gelöst, das allgemeine Modul kann nun unabhängig von der Entität übermittelt werden. |
12) Meldepflicht der D-Diagnosen |
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13) Eindeutigkeit von Daten: |
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14) Substanzprüfung und Details bei TM SYS/CH notwendig? |
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15) Welche Details sind bei TM ST notwendig? | registerinterne Prüfung und Festlegung beim Meldungseingang, |
16) TNM-Felder: |
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17) Datenstand | Der Datenstand ist jeweils so zu wählen, dass die abgefragten Ereignisse inkl. Bearbeitungszeit im Register bereits für die Auswertungen zur Verfügung stehen. |
18) Alter der Patienten | Für bundesweite Auswertungen sollen aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen nur Erkrankungsfälle ab 18 Jahren berücksichtigt werden. |
19) Radiochemotherapie | Für die Radiochemotherapie kann neben dem Vorliegen einer Strahlen- und systemischen Therapie auch die Applikationsart „RCJ“ bzw. “PRCJ“/“PRCJ-4D“ (Datensatz 3.0.0) im Rahmen der Strahlentherapie-Meldung als ausreichend für das Vorliegen einer Radiochemotherapie betrachtet werden. |
20) Kombinationstherapien | Kombinationstherapien werden nicht immer in einer Therapiemeldung übermittelt. Bei der Auswertung soll sichergestellt werden, dass auch Therapien, die in zwei/mehreren Therapiemeldungen vorliegen, als Kombinationstherapien erkannt werden. Es wird vorgeschlagen, dabei Therapien mit Beginndatum innerhalb 7 Tagen zusammen zu betrachten. (z.B. AnalCa QI 6: kombinierte Radiochemotherapie mit Mitomycin und 5-FU → wenn Mitomycin und 5-FU in zweierlei systemischen Therapiemeldungen übermittelt wird und der Beginn innerhalb 7 Tagen liegt, gilt die Bedingung als erfüllt.) |