Verantwortlich: Carolin Kuhl (HE), Thorsten Wicker (HH)
Eine Meldung an eines der fünfzehn Landeskrebsregister ist eine formelle und zum überwiegenden Teil elektronische Mitteilung, die Informationen über einen Krebserkrankungsfall enthält. In Deutschland sind medizinische Einrichtungen und behandelnde Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verpflichtet, bestimmte Krebserkrankungen an die Krebsregister zu melden. Diese Meldung dient der Erfassung, Auswertung und Dokumentation von Krebserkrankungen, um Daten zur Häufigkeit, Verbreitung, Prognose und Behandlung von Krebs zu sammeln.
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Demografische Informationen (z. B. Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnort)
Art der Krebserkrankung (Diagnose, Tumorart, Ausbreitung)
Behandlung (Operationen, Chemotherapie, Strahlentherapie und abwartende Therapien)
Verlauf der Erkrankung (Veränderungen und ggf. Statutus Status der Erkrankung, Therapieansprechen)
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