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Verantwortlich: Carolin Kuhl (HE), Thorsten Wicker (HH)

Eine Meldung an eines der fünfzehn Landeskrebsregister ist eine formelle und zum überwiegenden Teil elektronische Mitteilung, die Informationen über einen Krebserkrankungsfall enthält. In Deutschland Je nach Landeskrebsregistergesetz sind medizinische Einrichtungen und behandelnde bzw. behandelnde (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte gesetzlich verpflichtet, bestimmte Krebserkrankungen an die das zuständige Krebsregister zu melden.
Diese Meldung dient der Erfassung, Auswertung und Dokumentation von Krebserkrankungen, um Daten zur Häufigkeit, Verbreitung, Prognose und Behandlung von Krebs zu sammeln.

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  • Demografische Informationen (z. B. Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnort)

  • Art der Krebserkrankung (Diagnose, Tumorart, Ausbreitung)

  • Behandlung (Operationen, Chemotherapie, Strahlentherapie Strahlentherapien und abwartende systemische Therapien)

  • Verlauf der Erkrankung (Veränderungen und ggf. Statutus Status der Erkrankung, Therapieansprechen)

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  • Tod der Patientin bzw. des Patienten

Relevanz der Meldung

  • Sie ermöglicht eine bevölkerungsweite Krebsregistrierung und dient der Krebsprävention und -forschung.

  • Sie liefert wichtige statistische Daten über die Häufigkeit von Krebserkrankungen und deren Verlauf, die zur Früherkennung und Behandlung beitragen können.

  • Durch vollständige Therapie- und Verlaufsdaten trägt sie zur klinischen Forschung bei und hilft, nationale und internationale Statistiken zu erstellen, die den Fortschritt in der Onkologie dokumentieren.

  • Sie hilft dabei, Trends im Zusammenhang mit der Krebsinzidenz und -sterblichkeit zu erkennen.

  • Sie dient der Qualitätssicherung in der Versorgung, etwa durch den Vergleich von Behandlungsergebnissen und Überlebensraten und kann Einfluss auf gesundheitspolitische Entscheidungen haben.