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Verantwortlich: Carolin Kuhl (HE), Thorsten Wicker (HH)

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Die Zentrumszertifizierung nach DKG (Deutsche Krebsgesellschaft) ist ein Qualitätssiegel für onkologische Versorgungseinrichtungen. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass die Zentren hohe fachliche Standards erfüllen und eine qualitativ hochwertige Behandlung von Krebspatienten Krebspatientinnen und -patienten bieten. Die Zentren müssen jährlich nachweisen, dass sie die festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllen[1][2].

Die Angabe, ob eine Patientin oder ein Patient als Primärfall in einem Zentrum gezählt wird, trägt dazu bei, die Verbesserung der Versorgung von Krebspatienten Krebspatientinnen -patienten sowie die Effizienz und Effektivität der Behandlungszentren messbar zu machen.

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Es ist wichtig, dass nur eigene Leistungen, die im Zentrum in der Einrichtung erbracht wurden, gemeldet werden, um die Datenintegrität und -qualität zu gewährleisten. Dies ermöglicht eine konsistente und verlässliche Datenerfassung, die für präzise Analysen und Vergleiche zwischen verschiedenen Zentren Einrichtungen unerlässlich ist. Zudem unterstützt es die Ressourcenplanung und trägt zur Optimierung der Patientenversorgung bei.

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ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Beschreibung

02.01

Zertifizierung

1 = Zentrumsfall/Primärfall
2 = Zentrumsfall/kein Primärfall
3 = kein Zentrumsfall

Patient:innen mit lokoregionären Rezidiven sowie sekundär aufgetretenen oder sekundären Fernmetastasen gelten als Zentrumsfälle ohne Primärfallbezug. Eine Vorstellung nur zur Zweitmeinung oder nur konsiliarisch (kein Meldeanlass) zählt ausschließlich für eine Konsultation wird jedoch nicht als Zentrumsfall gewertet und unterliegt auch nicht der Meldepflicht.

Meldepflichtige Tumorerkrankungen, die außerhalb der jeweiligen Primär-/Zentrumsfalldefinition liegen, zählen als "kein Zentrumsfall"die nicht in die Definition eines Primär- oder Zentrumsfalls fallen, gelten als „kein Zentrumsfall“.

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Eigene Leistung

J = Ja, Leistung selbst erbracht
N = Nein, Leistung nicht selbst erbracht
U = Unbekannt, ob eigene Leistung oder nicht (nur bei älteren Informationen)

Grundsätzlich sollte nach dem Leistungserbringenden- Prinzip gemeldet werden „Leistungserbringer meldet“ (J) gemeldet werden.

Zusätzliche Informationen bspw, wie z.B. im Rahmen der einer Zentrumszertifizierung, können ebenfalls gemeldet werden, bedürfen müssen aber einer entsprechenden Kennzeichnung als Fremdleistung (N) gekennzeichnet werden.

Die Ausprägung “U” „U“ sollte nur in Ausnahmefällen verwendet werden (Bsp.: aktuell Rezidiv zusätzlich Diagnosemeldung (frühere Diagnosemeldung ohne Hinweis auf Leistungserbringenden)), nämlich wenn unklar ist, ob die Diagnose in der Einrichtung selbst oder außerhalb gestellt wurde. Ein Beispiel wäre die Meldung eines Rezidivs, wenn die ursprüngliche Diagnosemeldung keine Information darüber enthält, ob sie vom gleichen Leistungserbringer oder von einer anderen Einrichtung erfolgte.

Quellen:

[1] Das Zertifizierungsprogramm der Deutschen Krebsgesellschaft | DKG

[2] International Certification - Onkozert Angabe zur Zertifizierung wird lediglich von Organkrebszentren (Zertifizierung nach Deutscher Krebsgesellschaft (DKG)) erwartet.