In den meisten Bundesländern haben Patienten ein Recht darauf, der Speicherung ihrer Daten zumindest teilweise zu widersprechen. Was ein Widerspruch bedeutet, ist im jeweiligen Landesgesetz festgelegt mit zum Teil deutlichen Unterschieden.
Bundesland/Krebsregister | Form | An wen? | Widerspruch | Ort | Ausführung |
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Baden-Württemberg | Schriftlich | Über den Arzt an die Vertrauensstelle | Speicherung und Weiterverarbeitung Identitätsdaten | Löschung des Personenchiffrats | |
Bayern | Antragsformular | Arzt oder Vertrauensstelle | Dauerhafte Identitätsdatenspeicherung |
| Löschung Identitätsdaten |
Berlin- Brandenburg |
Antragsformular
Per Post
Arzt – Widerspruchsmeldung (oder Versorgungsbereich klinisches Krebsregister)
Speicherung einzelne Meldung klinisches Krebsregister
Keine Übermittlung medizinischer Daten /Löschung
Nur Übermittlung von Identitätsdaten (nicht Versicherung)
Speicherung medizinischer Daten im klinischen Krebsregister
Keine Übermittlung medizinischer Daten/ Löschung;
Identitätsdaten in gesonderten Datenbestand (nicht Versicherung) + Art Widerspruch
(Berlin: Übermittlung epidemiologische Daten)
Epidemiologische Krebsregistrierung (unabh.) (nur Brandenburg)
Keine Übermittlung epidemiologischer Meldungen an Gemeinsames Krebsregister
formlos schriftlich oder elektronisch | Krebsregister – Vertrauensbereich | dauerhafte Identitätsspeicherung |
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Meldewege des Widerspruchs
a) Widerspruchsmitteilung direkt vom Patienten oder von dem gesetzlichen Vertreter des Patienten oder einer zu seiner Gesundheitssorge bevollmächtigten Person
- in postalischer Form
- per E-Mail
- per Telefon
- per Telefax
- durch persönliche Vorsprache im Versorgungsbereich einer Registerstelle
b) Widerspruchsübermittlung vom meldenden Arzt bzw. der Meldestelle
- Elektronische Übermittlung (Meldebegründung der Widerspruchsregelungen)
- Meldebogen Papierform: Übermittlung unter Verwendung des Meldebogens
Formulare: unter Download: https://www.kkrbb.de/ServiceNavigation/download/
- Andere Papierform (z.B. Ausdruck aus dem Klinikinformationssystem, Arztbrief etc.)
| Löschung der Identitätsdaten in der Tumordatenbank (Pseudonymisierung); Überführung der Patienten-Stammdaten in die sog. Widerspruchsdatenbank (= „gesonderte Datei“, Artikel 10 Absatz 2 StV-KKRBB) | ||||
Bremen | Arzt oder Krebsregister | Speicherung Identitätsdaten | Downloads: Patienteninformation | Löschung Identitätsdaten | |
Hamburg | Krebsregister (Im Rahmen der Behandlung oder jederzeit) | Speicherung personenidentifizierender Klartextdaten | Informationen für Patientinnen und Patienten | Löschung Identitätsdaten | |
Arzt | Jedweder Übermittlung von Daten | Keine Meldung | |||
Hessen |
E-Mail an Vertrauensstelle (Name, Geburtsdatum, Adresse Patient)
Arzt
MeldungKeine Meldung
Speicherung bei bereits übermittelter Meldung
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| Speicherung von Identitätsdaten |
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https://hessisches-krebsregister.de/media/patienteninformation.pdf
Löschung Identitätsdaten (Pseudonymisierung)
Löschung aller Daten (Identitätsdaten, medizinische Daten) sieben Jahre nach Eingang des Widerspruchs | |||||
Mecklenburg-Vorpommern | Antragsformular oder schriftlich unter Angabe Name, Geburtsdatum, Anschrift, Unterschrift | (ggf. über Arzt) an Treuhandstelle | Dauerhafte Speicherung von Daten klinische Krebsregistrierung (mit Ausnahme der Daten für epidemiologische Registrierung) Löschung personenbezogener Daten (DSVGO 17,18) |
| Meldung unterlassen oder Löschung gespeicherte Daten (Ausnahmen)*
|
Niedersachsen | Patient via behandelnden Arzt: Meldebegründung "Widerspruch" Patient direkt: Antragsformular + Kopie des Ausweises an den Vertrauensbereich | Arzt (direkt oder später) oder Vertrauensbereich | Klinisches Register: Wiedergewinnung der Identitätsdaten Epidemiologisches Register: Dauerhafte Speicherung der Identitätsdaten |
| Klinisches Register Epidemiologisches Register |
Nordrhein- Westfalen | Als Meldebegründung in der Meldung oder per Antragsformular beim Register | Arzt oder Krebsregister | Dauerhafte Speicherung des Identitätschiffrats | Der gegenüber dem Arzt ausgesprochene Widerspruch ist als Meldebegründung mit der Widerspruchsregelungen zu übermitteln. Der Widerspruch direkt beim Register erfolgt über ein Antragsformular, das vom Register bereitgestellt wird.
| Löschung des Identitätschiffrats |
Rheinland-Pfalz | Arzt (bei Meldung oder später) | Dauerhafte Speicherung Identitätsdaten | Löschung Identitätsdaten | ||
Saarland | Arzt oder Vertrauensstelle | Dauerhafte Speicherung der Identitätsdaten im Klartext | Löschung Identitätsdaten | ||
Sachsen-Anhalt | Schriftlich oder elektronisch | Koordinierungsstelle | Speicherung Daten (mit Ausnahmen) | Patienten->Widerspruch | Löschung Daten innerhalb von 4 Wochen (wenn in Forschungsprojekten nicht möglich: Pseudonymisierung) |
Sachsen | Schriftlich (Angabe Name, Geburtsdatum, Anschrift; + Unterschrift Patient) | Arzt | Speicherung Daten (mit Ausnahmen) | Löschung sonstige medizinische Daten | |
Schleswig- Holstein | Schriftlich | Arzt oder Vertrauensstelle | Dauerhafte Speicherung Identitätsdaten |
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Löschung Identitätsdaten | |||||
Thüringen | Antragsformular | Arzt oder Krebsregister | Dauerhafte Speicherung Identitätsdaten klinische Krebsregistrierung | Für Patienten (Flyer, Formular) | Löschung Identitätsdaten klinische Krebsregistrierung |
Deutsches Kinderkrebsregister | Jegliche Form | Arzt oder Krebsregister | Speicherung von Daten, nicht nur Verweigerung der Kontaktierung | Information auf Website (in Überarbeitung) www.kinderkrebsregister.de | Löschung Identitätsdaten (Pseudonymisierung). Keine bzw. Ende der Nachbeobachtung. Epidemiologische Angaben, nur Monat und Jahr der Datumsangaben. |