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In einer Korrekturmeldung ist die identische Meldung_ID und Melder_ID wie in der ursprünglichen Meldung zu verwenden. Dies gilt auch dann, wenn die Korrekturmeldung mit einer neueren oBDS-Version im Vergleich zur ursprünglichen Meldung übermittelt wird. Die Absender_ID ist irrelevant für den Korrekturmechanismus (→ siehe auch Meldung und Hinweise zu den ID Feldern).
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Handelt es sich bei der Aktualisierung um eine Ergänzung, d.h. neue bisher nicht vorliegende Informationen werden erstmalig gemeldet, kann das Krebsregister eine erneute Vergütungsrelevanz prüfen.
Sonderfall oBDS 2.x.x zu 3.x.x
Grundsätzlich gilt auch bei neuen Major Versionen, dass für eine Korrekturmeldung die Meldung_ID und Melder_ID aus der ursprünglichen Meldung zu verwenden ist. In bestimmten Fällen kann es auch jedoch erforderlich sein, dass eine bereits ursprünglich mit oBDS-Version 2.x.x gesendete Meldung aktualisiert werden soll, wobei die betroffene Meldung nach oBDS 3.0x.0 x auf zwei (oder mehr) Dokumente aufgeteilt werden muss. Beispiele sind z.B. die Aufteilung einer Verlaufsmeldung in eine Todesmeldung hierfür sind: 1) Die Aufteilung einer oBDS 2.x.x Verlaufsmeldung mit Meldeanlass Tod in eine Todesmeldung (neu mit oBDS 3.x.x) und eine Verlaufsmeldung oder 2) die Aufteilung einer alten "Fallmeldung" in mehrere einzelne Dokumente (→ siehe Meldungsinhalte). Das Format ist dabei unerheblich. Die Krebsregister können die verschiedenen Versionen verarbeiten. Dazu existieren Transformationsregeln. In diesen Fällen wird empfohlen, das dem Meldeanlass entsprechende "Hauptdokument" unter Verwendung der alten Meldung_ID zu senden. Weitere in der früheren Version enthaltene Angaben sollten jeweils über eine neue Meldung mit eigener Meldung_ID übermittelt werden.
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