Use Case Beschreibung

Beschreibung der Meldung über Schnittstelle an Krebsregister

In vielen Fällen kann die manuelle Dokumentation meldepflichtiger Daten über das Benutzerinterface des Melderportal ineffizient sein. Gerade bei einem hohen erwarteten Meldungsaufkommen ist der Export der Behandlungsdaten aus dem primären Dokumentationssystem durch den Melder bzw. dessen Einrichtung zu bevorzugen. Hierbei werden alle relevanten Behandlungsdaten nach abgeschlossener Dokumentation durch das eigene Dokumentationssystem exportiert und durch den Melder als oBDS-konforme XML-Datei an das Krebsregister übermittelt. Die Übermittelung erfolgt weiterhin über das Benutzerinterface des Krebsregisters (Melderportal bzw. GTDS), eine Doppeldokumentation entfällt jedoch. Voraussetzung ist eine aktive Meldestelle sowie eine Freischaltung der Schnittstellenmeldung durch das zuständige Krebsregister. Dieses Krebsregister wird zuvor anhand von Testexporten eine Prüfung der Exporte hinsichtlich ihrer Eignung durchführen. Spezifische Informationen zum Schnittstellenupload werden durch die Landeskrebsregister bereitgestellt.

Einordnung der Bedeutung des Dokuments für diesen Prozess

Damit die automatische Übermittlung über den Upload im Melderportal reibungslos und effizient durchgeführt werden kann, müssen exportierte Daten nicht nur syntaktisch mit dem oBDS-Format in seiner jeweils aktuellen Version konform sein, sondern auch der von den Krebsregistern erwarteten Semantik folgen. Durch die gesetzliche Bindung des oBDS-Formates an das KFRG können XML-Dateien semantisch nur hinreichend restriktiv sein. An vielen Stellen wurde bei der Entwicklung der Version 3.0.0 bereits die Kopplung von Syntax und Semantik verschärft, jedoch ist es weiterhin notwendig, explizite Vorgaben für die korrekte Umsetzung der Exporte zu machen. Zur Umsetzung der inhaltlichen Erwartungshaltung der Krebsregister ist der Aufbau der Exportdateien nach diesem Dokument grundlegend, da nur so sichergestellt wird, dass es aufgrund von inhaltlichen Abweichungen nicht zur Rückweisung des Uploads oder zu Korrekturanforderung oder Ablehnung durch das empfangende Krebsregister kommt. Gerade bei dem bei Schnittstellenmeldungen erwartenden hohen Aufkommen gleichartig strukturierter Meldungen wäre ein systematischer Fehler von gravierendem Ausmaß, da es so zu erheblichen Verzögerungen bei der Einhaltung der gesetzlichen Meldepflicht kommen kann.

Dateiexport

  • Das Primärsystem ist in der Lage, eine schemakonforme oBDS-Datei zu exportieren, die den in diesem Dokument definierten Mindestanforderungen genügt.
  • Die Übermittlung der Datei erfolgt mit einem vom zuständigen Krebsregister bereitgestellten Übermittlungsweg.