Versionen im Vergleich

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Für die klinische Krebsregistrierung nach dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) - das am 09. April 2013 in Kraft getreten ist - und für das Deutsche Kinderkrebsregister bildet der einheitliche onkologische Basisdatensatz (oBDS) und seine organspezifischen Module die inhaltliche Basis (https://basisdatensatz.de). Neben den inhaltlichen Vorgaben ist in im Jahr 2014 erstmals auch eine XML-Schemadatei von ADT e.V. und GEKID e.V. herausgegeben worden, mit der die elektronische Übermittlung der Daten an die Krebsregister realisiert werden konnte. Dieses XML-Schema ist im Laufe der Zeit immer weiter überarbeitet und optimiert worden und hat eine weite Verbreitung erfahren (siehe Historie).

Um eine einheitliche Implementierung der Schemadatei zu fördern, wird seit Version 1.0.5 zu der begleitend zur Schemadatei und den inhaltlichen Vorgaben im Bundesanzeiger von den Krebsregistern ein Umsetzungsleitfaden angeboten. Mit dem Gesetz der Zusammenführung von Krebsregisterdaten, das am 30.08.2021 veröffentlicht wurde und am 31.08.2021 in Kraft getreten ist, sind die Krebsregister verpflichtet, "notwendige Festlegungen zur technischen, semantischen,syntaktischen und organisatorischen Interoperabilität" des Basisdatensatzes "im Benehmen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgeblichen Bundesverbänden aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen" zu treffen. Dies hat hatte in dieser Güte erstmals bis zum 31. Dezember 2021 zu erfolgen. Die Festlegungen sollen dabei werden auch im Interoperabilitätsverzeichnis nach SGB V § 384 385 aufgenommen werden. Da mit der Aktualisierung und Veröffentlichung des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes am vom 12. Juli 2021 eine weitreichende Überarbeitung der XML-Schema-Datei Schemadatei bevorstand, wurde dies genutzt, um das Schema umfangreich anzupassen und zu verbessern. Auch Begleitend dazu wurde auch der Umsetzungsleitfaden wurde vollständig überarbeitet und als webbasierte Version umgesetzterstmals webbasiert umgesetzt.

Der hiesige Leitfaden ist das Begleitdokument für das neue XML-Schema ab Version 3.0.0, mit dessen Format elektronische Meldungen von den Leistungserbringern an die Krebsregister übermittelt werden sollen. Damit das XML-Schema korrekt von Empfänger- und Sender-Seite umgesetzt und angewendet wird, sind in dem Leitfaden entsprechende Hinweise, Definitionen und Beispieldatensätze hinterlegt worden.

Gesetzliche Grundlage

Nach SGB V § 65c Abs. 1a S. 2 treffen die Krebsregister die notwendigen Festlegungen zur technischen, semantischen, syntaktischen und organisatorischen Interoperabilität des Basisdatensatzes. Grundsätzlich sind dabei international anerkannte, offene Standards zu nutzen. Die Festlegungen sind im Benehmen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgeblichen Bundesverbänden aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen.

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