Hintergrund

Fรผr die klinische Krebsregistrierung nach dem Krebsfrรผherkennungs- und -registergesetz (KFRG) - das am 09. April 2013 in Kraft getreten ist - und fรผr das Deutsche Kinderkrebsregister bildet der einheitliche onkologische Basisdatensatz (oBDS) und seine organspezifischen Module die inhaltliche Basis (https://basisdatensatz.de). Neben den inhaltlichen Vorgaben ist im Jahr 2014 erstmals auch eine XML-Schemadatei von ADT e.V. und DKR e.V. (ehemals GEKID e.V.) herausgegeben worden, mit der die elektronische รœbermittlung der Daten an die Krebsregister realisiert werden konnte. Dieses XML-Schema ist im Laufe der Zeit immer weiter รผberarbeitet und optimiert worden und hat eine weite Verbreitung erfahren (siehe Historie).

Um eine einheitliche Implementierung der Schemadatei zu fรถrdern, wird seit Version 1.0.5 begleitend zur Schemadatei und den inhaltlichen Vorgaben im Bundesanzeiger von den Krebsregistern ein Umsetzungsleitfaden angeboten. Mit dem Gesetz der Zusammenfรผhrung von Krebsregisterdaten, das am 30.08.2021 verรถffentlicht wurde und am 31.08.2021 in Kraft getreten ist, sind die Krebsregister verpflichtet, "notwendige Festlegungen zur technischen, semantischen, syntaktischen und organisatorischen Interoperabilitรคt" des Basisdatensatzes "im Benehmen mit der Kassenรคrztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den fรผr die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maรŸgeblichen Bundesverbรคnden aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen" zu treffen. Dies hatte in dieser Gรผte erstmals bis zum 31. Dezember 2021 zu erfolgen. Die Festlegungen werden auch im Interoperabilitรคtsverzeichnis nach SGB V ยง 385 aufgenommen werden. Da mit der Aktualisierung und Verรถffentlichung des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes vom 12. Juli 2021 eine weitreichende รœberarbeitung der XML-Schemadatei bevorstand, wurde dies genutzt, um das Schema umfangreich anzupassen und zu verbessern. Begleitend dazu wurde auch der Umsetzungsleitfaden vollstรคndig รผberarbeitet und erstmals webbasiert umgesetzt.

Der hiesige Leitfaden ist das Begleitdokument fรผr das neue XML-Schema ab Version 3.0.0, mit dessen Format elektronische Meldungen von den Leistungserbringern an die Krebsregister รผbermittelt werden sollen. Damit das XML-Schema korrekt von Empfรคnger- und Sender-Seite umgesetzt und angewendet wird, sind in dem Leitfaden entsprechende Hinweise, Definitionen und Beispieldatensรคtze hinterlegt worden.

Gesetzliche Grundlage

Nach SGB V ยง 65c Abs. 1a S. 2 treffen die Krebsregister die notwendigen Festlegungen zur technischen, semantischen, syntaktischen und organisatorischen Interoperabilitรคt des Basisdatensatzes. Grundsรคtzlich sind dabei international anerkannte, offene Standards zu nutzen. Die Festlegungen sind im Benehmen mit der Kassenรคrztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den fรผr die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maรŸgeblichen Bundesverbรคnden aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen.

ADT e.V.

1978 schlossen sich die Tumorzentren Deutschlands zusammen und grรผndeten die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e.V. (ADT). Seither engagiert sich die ADT aktiv als gemeinnรผtzig eingetragener Verein vor allem fรผr die bessere Versorgung an Krebs erkrankter Menschen.

Die ADT vertritt die Interessen von Tumorzentren und Krebsregistern und unterstรผtzt diese mit dem Ziel die Qualitรคt in der Onkologie weiter zu verbessern. Als Mitinitiatorin des Nationalen Krebsplans und Einfรผhrung des bundesweit einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) nimmt die ADT vielfรคltige รผbergeordnete Aufgaben wahr. Mit Umsetzung des Krebsfrรผherkennungs- und -registergesetz (KFRG) und dem Ausrufen einer Nationalen Dekade gegen den Krebs durch die Bundesregierung werden fรผr die onkologische Versorgung und Krebsforschung aktuell wichtige Weichen gestellt, die von der ADT mitgestaltet werden, um die Herausforderungen der Versorgung und der modernen Krebsmedizin zu meistern.

Die ADT e.V. ist Mitglied in der AG Daten, die den einheitlichen onkologischen Basisdatensatz festlegt und arbeitet im IT-Netzwerk der Plattform ยง 65c an der Erstellung des XML-Schemata und dem Umsetzungsleitfaden mit.

Weitere Informationen zur ADT finden Sie hier: https://www.adt-netzwerk.de/

DKR e.V. (ehemals GEKID e.V.)

Im Januar 1996 wurde die โ€žArbeitsgemeinschaft Bevรถlkerungsbezogener Krebsregister in Deutschlandโ€ gegrรผndet, in der alle epidemiologischen Krebsregister Deutschlands sowie die im Robert-Koch-Institut angesiedelte Dachdokumentation Krebs zusammenarbeiten. Diese Arbeitsgemeinschaft war auch dem damaligen Gesamtprogramm zur Krebsbekรคmpfung der Bundesregierung assoziiert.

Im April 2004 wurde die Arbeitsgemeinschaft in die โ€žGesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. (GEKID)โ€œ รผberfรผhrt.

Vorrangige Aufgabe dieser Gesellschaft ist es, trotz unterschiedlicher landesgesetzlicher Regelungen bundesweit eine weit gehende methodische Einheitlichkeit durch inhaltliche Standards zu erlangen. Nur durch eine deutschlandweite Zusammenarbeit kann die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der Krebsregister gewรคhrleistet werden. Darรผber hinaus ist GEKID ein gemeinsamer Ansprechpartner der epidemiologischen Krebsregister bei lรคnderรผbergreifenden Fragestellungen.

Die GEKID ist Mitglied in der Hintergrund#AG Daten, die den einheitlichen onkologischen Basisdatensatz inhaltlich festlegt.

Am 6. Mai 2024 wurde die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. (GEKID) auf ihrer 22. Mitgliederversammlung nach 20-jรคhrigem Bestehen in Deutsche Krebsregister e.V. (DKR) umbenannt.

AG Daten

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V. (ADT) und die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland (GEKID, jetzt DKR e.V.) haben den gesetzlichen Auftrag nach ยง 65c SGB V, den einheitlichen onkologischen Basisdatensatz mit spezifischen Modulen festzulegen und zu pflegen.

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfolgt in der AG-Daten, die aus stimmberechtigten Vertretern von ADT und DKR (vormals GEKID) bestehen. Weitere beratende Organisationen sind mit Gaststatus beteiligt, darunter die Plattform 65c mit IT-Netzwerk, die Deutsche Krebsgesellschaft, Patientenvertretung und die Deutsche Krebshilfe.

Wie neue Items in den onkologischen Basisdatensatz und seinen onkologischen Modulen eingebracht werden kรถnnen und somit Bestandteil der klinischen Krebsregistrierung wird, ist auf der Seite https://www.basisdatensatz.de/ in dem dort hinterlegten Regelwerk erlรคutert.

Die Ergebnisse der AG Daten werden im Bundesanzeiger verรถffentlicht.

Plattform ยง 65c

Die Plattform ยง 65c ist ein bundesweiter Zusammenschluss der flรคchendeckenden klinischen Krebsregister gemรครŸ ยง 65c SGB V, in der jedes Bundesland mit einem Mitglied vertreten ist. Sie besteht aus 15 Mitgliedern, weil sich die Bundeslรคnder Brandenburg und Berlin per Staatsvertrag als ein klinisches Krebsregister zusammengetan haben. Die Plattform ยง 65c ist ein eigenstรคndiges Expertengremium, in dem fachliche Fragestellungen und Verfahrensablรคufe in der Praxis zwischen den klinischen Krebsregistern abgestimmt und einheitliche Empfehlungen dazu erarbeitet werden. Ziel der Plattform ist es, unter Beachtung der Bundes- und Landesregelungen, mรถglichst einheitliche Verfahren fรผr die flรคchendeckende klinische Krebsregistrierung festzulegen.

Der Name โ€žPlattform ยง 65cโ€œ leitet sich aus dem durch das Krebsfrรผherkennungs- und -registergesetz (KFRG) in das Fรผnfte Sozialgesetzbuch eingefรผgten Paragrafen 65c ab, das 2013 in Kraft trat. Das KFRG fรผgte auรŸerdem ยง 25a und weitere ยงยง in das SGB V ein sowie ร„nderungen des Krankenhausfinanzierungs- und des Krankenhausentgeltgesetze. Der ยง 65c SGB V verpflichtete die Lรคnder, flรคchendeckende Krebsregister mit gesetzlich definierten Aufgaben einzurichten. Um mit Absprachen und Festlegungen den Ausbauprozess voranzutreiben und damit der Vorgabe einer bundeseinheitlichen Dokumentation von Krebserkrankungen nachzukommen, wurde die Plattform 65c als fachliches Gremium der Krebsregister von der ministeriellen Arbeitsgruppe der Lรคnder ("Ad hoc AG") zur Umsetzung des KFRG eingesetzt.

RegelmรครŸig, alle sechs Wochen, treffen sich die Vertreterinnen und Vertreter der ยง 65c-Register der Bundeslรคnder in Hannover bzw. besprechen sich wรคhrend der Corona-Pandemie virtuell.
Die Plattform grรผndete eine Reihe von Netzwerken und Arbeitsgruppen, die die Sitzungen fachlich vorbereiten und Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Detail herausarbeiten. Die Plattform hat zwei Sprecher:innen, die die Plattform laut Geschรคftsordnung nach auรŸen vertreten. Zusรคtzlich gibt es seit August 2018 eine Koordinierungsstelle, die im Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbH beheimatet ist.

Weitere Informationen zur Plattform und Kontaktdaten zu der Koordinierungsstelle finden Sie unter https://plattform65c.de/.

IT-Netzwerk

Das IT-Netzwerk ist eine Arbeitsgruppe der Plattform ยง 65c, an der alle klinischen Krebsregister nach KFRG mitarbeiten. Das IT-Netzwerk ist fรผr die Redaktion des Umsetzungsleitfadens verantwortlich.

Deutsches Kinderkrebsregister

Das Deutsche Kinderkrebsregister (DKKR) wurde 1980 gegrรผndet und registriert seitdem flรคchendeckend in Deutschland Krebs bei Kindern und Jugendlichen unter 18 (bis 2008 systematisch unter 15) Jahren. Die insgesamt guten und stetig besser werdenden Prognosen fรผhren zu einem Fokus des DKKR auf der Langzeitnachbeobachtung. Es gibt bisher keine spezielle Gesetzgebung, Grundlage ist die Einwilligung der Sorgeberechtigten/Patienten. Melder sind alle Kliniken fรผr Kinder- und Jugendonkologie in Deutschland, einige Kliniken in angrenzenden Lรคndern, die in Deutschland wohnende Patienten unter 18 behandeln, sowie prinzipiell alle Einrichtungen, die onkologische Patienten mit Erstdiagnose unter 18 behandeln. Den deutschen Kliniken fรผr Kinder- und Jugendonkologie wird fรผr Patienten unter 18 in der Richtlinie โ€žRichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses รผber MaรŸnahmen zur Qualitรคtssicherung fรผr die stationรคre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hรคmato-onkologischen Krankheiten gemรครŸ ยง 137 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V fรผr nach ยง 108 SGB V zugelassene Krankenhรคuserโ€œ die Meldung der Fรคlle an das DKKR empfohlen. Die Registrierung der dem DKKR zu meldenden Fรคlle wurde im KFRG von 2013 ausdrรผcklich nicht eingeschlossen. Der Diagnoseumfang schlieรŸt aus Grรผnden der Kooperation mit der Gesellschaft fรผr Pรคdiatrische Onkologie und Hรคmatologie (GPOH) und den Anforderungen der Richtlinie zur Kinderonkologie einige Diagnosen ein, die รผber den einheitlichen onkologischen Basisdatensatz hinausgehen. Der Datenumfang entspricht im Wesentlichen einem epidemiologischen Register. Therapiedaten werden von den Studien und klinischen diagnosespezifischen Registern unter dem Dach der GPOH, mit denen das DKKR kooperiert, erfasst.

Das DKKR ist seit Beginn Mitglied der GEKID (jetzt DKR) und bemรผht sich um Kooperation mit den Landeskrebsregistern und dem ZfKD. Seit Inkrafttreten des โ€žGesetz zur Zusammenfรผhrung von Krebsregisterdatenโ€œ am 31.8.2021 besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung. Das DKKR arbeitet daran, die Daten elektronisch รผber ein den KFRG-Registern vergleichbares Melderportal und mit einem mit dem einheitlichen onkologischen Basisdatensatz kompatiblen Datensatz zu erhalten. Dabei bildet der Datensatz des DKKR eine Untermenge dieses Basisdatensatzes: Patientenstammdaten, Diagnosedaten, Pathologiedaten (im Rahmen der Diagnose), Basis-Verlaufsdaten und Sterbeinformationen. Hinzu kommen einige wenige DKKR-spezifische Informationen in Form eines Moduls.