Eine Korrektur von bereits übermittelten Daten kann aufgrund von relevanten Änderungen im meldenden System nötig sein. Auslöser kann z. B. eine Korrekturanforderung der Krebsregister oder eine Ergänzung von neuen Informationen sein.
In einer Korrekturmeldung ist die identische Meldung_ID und Melder_ID wie in der ursprünglichen Meldung zu verwenden. Dies gilt auch dann, wenn die Korrekturmeldung mit einer neueren oBDS-Version im Vergleich zur ursprünglichen Meldung übermittelt wird. Die Absender_ID ist irrelevant für den Korrekturmechanismus (→ siehe auch Meldung und Hinweise zu den ID Feldern).
Erhält das Krebsregister eine Meldung mit einer bereits zuvor vergebenen Meldung_ID für dieselbe Melder_ID, interpretiert das Krebsregister die Meldung als eine Aktualisierung im Sinne einer vollständigen Ersetzung der zuvor übermittelten Meldung. Die neue Meldung muss also alle aktuell gültigen Sachverhalte zu der Meldung beinhalten und nicht nur die aktualisierten Merkmale. Korrekturen von Patientenstammdaten erfolgen ebenfalls über die Neuübermittlung der betroffenen Meldung(en). Es ist also ausdrücklich nicht vorgesehen, nur die ergänzten oder geänderten Teilinhalte einer Meldung zu schicken. Eine erneute Übermittlung von Meldungen ohne inhaltliche Änderungen (anlasslos) ist nicht vorgesehen und wird von den meisten Krebsregistern automatisch als Doppelmeldung abgelehnt.
Außerdem ist es nicht vorgesehen, eine bereits verwendete Meldung_ID für einen anderen Zweck als die vollständige Ersetzung der ursprünglichen Meldung zu verwenden. Die Register gehen wie beschrieben davon aus, dass eine Meldung mit gleicher Meldung_ID sich auf die gleiche Patient_ID und den gleichen Sachverhalt bezieht. Sollte eine Meldung tatsächlich irrtümlich einem falschen Patienten zugeordnet worden sein, muss die meldende Einrichtung für diese Meldung ein Löschantrag beim entsprechenden Krebsregister stellen. Dies ist aktuell je nach Bundesland unterschiedlich gestaltet. Informationen erhält der Melder von seinem zuständigen Landeskrebsregister.
Handelt es sich bei der Aktualisierung um eine Ergänzung, d.h. neue bisher nicht vorliegende Informationen werden erstmalig gemeldet, kann das Krebsregister eine erneute Vergütungsrelevanz prüfen.
In bestimmten Fällen kann es auch erforderlich sein, dass eine bereits mit oBDS-Version 2.x gesendete Meldung aktualisiert werden soll, wobei die betroffene Meldung nach oBDS 3.0.0 auf zwei (oder mehr) Dokumente aufgeteilt werden muss. Beispiele sind z.B. die Aufteilung einer Verlaufsmeldung in eine Todesmeldung und eine Verlaufsmeldung oder die Aufteilung einer alten "Fallmeldung" in mehrere einzelne Dokumente (→ siehe Meldungsinhalte). Das Format ist dabei unerheblich. Die Krebsregister können die verschiedenen Versionen verarbeiten. Dazu existieren Transformationsregeln. In diesen Fällen wird empfohlen, das dem Meldeanlass entsprechende "Hauptdokument" unter Verwendung der alten Meldung_ID zu senden. Weitere in der früheren Version enthaltene Angaben sollten jeweils über eine neue Meldung mit eigener Meldung_ID übermittelt werden.