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Verantwortlich: Carolin Kuhl (HE), Thorsten Wicker (HH)

Allgemeines

Zentrumzertifizierung

Die Zentrumszertifizierung nach DKG (Deutsche Krebsgesellschaft) ist ein Qualitätssiegel für onkologische Versorgungseinrichtungen. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass die Zentren hohe fachliche Standards erfüllen und eine qualitativ hochwertige Behandlung von Krebspatientinnen und -patienten bieten. Die Zentren müssen jährlich nachweisen, dass sie die festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllen[1][2].

Die Angabe, ob eine Patientin oder ein Patient als Primärfall in einem Zentrum gezählt wird, trägt dazu bei, die Verbesserung der Versorgung von Krebspatientinnen -patienten sowie die Effizienz und Effektivität der Behandlungszentren messbar zu machen.

Jede Patientin und jeder Patient kann pro Tumorerkrankung nur einmal als Primärfall gezählt werden. Es gibt jedoch organspezifische Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Prostatakrebs, wo abweichende Regelungen gelten können[2].

Eigene Leistung

Es ist wichtig, dass nur eigene Leistungen, die in der Einrichtung erbracht wurden, gemeldet werden, um die Datenintegrität und -qualität zu gewährleisten. Dies ermöglicht eine konsistente und verlässliche Datenerfassung, die für präzise Analysen und Vergleiche zwischen verschiedenen Einrichtungen unerlässlich ist. Zudem unterstützt es die Ressourcenplanung und trägt zur Optimierung der Patientenversorgung bei.

Zur Vereinheitlichung, sollten doch Fremdleistungen übermittelt werden, wurde das Merkmal “Eigene Leistung” in das XML-Schema mit aufgenommen. Die Angaben richten sich nach dem Leistungserbringenden-Prinzip und sind entsprechend anzugeben.

Merkmale und Erläuterungen

ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Beschreibung

02.01

Zertifizierung

1 = Zentrumsfall/Primärfall
2 = Zentrumsfall/kein Primärfall
3 = kein Zentrumsfall

Patient:innen mit lokoregionären Rezidiven oder sekundären Fernmetastasen gelten als Zentrumsfälle ohne Primärfallbezug. Eine Vorstellung zur Zweitmeinung oder ausschließlich für eine Konsultation wird jedoch nicht als Zentrumsfall gewertet und unterliegt auch nicht der Meldepflicht.

Tumorerkrankungen, die nicht in die Definition eines Primär- oder Zentrumsfalls fallen, gelten als „kein Zentrumsfall“.

-

Eigene Leistung

J = Ja, Leistung selbst erbracht
N = Nein, Leistung nicht selbst erbracht
U = Unbekannt, ob eigene Leistung oder nicht (nur bei älteren Informationen)

Grundsätzlich sollte nach dem Prinzip „Leistungserbringer meldet“ (J) gemeldet werden.

Zusätzliche Informationen, wie z.B. im Rahmen einer Zentrumszertifizierung, können ebenfalls gemeldet werden, müssen aber als Fremdleistung (N) gekennzeichnet werden.

Die Ausprägung „U“ sollte nur in Ausnahmefällen verwendet werden, nämlich wenn unklar ist, ob die Diagnose in der Einrichtung selbst oder außerhalb gestellt wurde. Ein Beispiel wäre die Meldung eines Rezidivs, wenn die ursprüngliche Diagnosemeldung keine Information darüber enthält, ob sie vom gleichen Leistungserbringer oder von einer anderen Einrichtung erfolgte.

Quellen:

[1] Das Zertifizierungsprogramm der Deutschen Krebsgesellschaft | DKG

[2] International Certification - Onkozert Angabe zur Zertifizierung wird lediglich von Organkrebszentren (Zertifizierung nach Deutscher Krebsgesellschaft (DKG)) erwartet.

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