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Praktisch alle Patientenstammdaten können durch Leistungserbringer oder Meldeamtsmeldungen geändert werden. Offensichtlich sind dabei Adresse und Nachnamen zu nennen, aber auch Vornamen oder das Geburtsdatum können geändert werden. Selbst Änderungen am Geburtsnamen oder Geschlecht sind möglich z.B. durch Korrektur eines fehlerhaften Eintrags.

Die Patient_ID ist mit der vom sendenden Krebsregister für den Patienten vergebenen dauerhaft eindeutigen ID (oder einem Pseudonym dieser ID) zu belegen. Dies erlaubt dem empfangenden Register Rückfragen zu stellen und auch über mehrere Austauschprozesse hinweg zu erkennen, ob empfangene Meldungen im absendenden Register zu demselben Patienten gehören.

Damit die Entwicklung des Datensatzes für das empfangende Register transparent bleibt, werden nach Möglichkeit immer die in der jeweiligen Meldung enthaltenen (bereits plausibilitätsgeprüften) Patientenstammdaten übermittelt. Liegen die Patientenstammdaten zum Zeitpunkt der Meldung nicht mehr in einzelnen Einträgen, sondern nur noch als best-of Person vor, kann alternativ auch dieses übermittelt werden.

Die nachfolgende Tabelle fasst auf Bundesebene zusammen, welches Register Patientenstammdaten auf Meldungsebene bzw. auf best-of Person ebene zur Verfügung stellt:

Krebsregister

Patientenstammdaten

Bemerkung

Baden-Württemberg

Aus Meldung


Bayern

Aus Best-of Person


Berlin/Brandenburg

Aus Best-of Person


Bremen

Aus Meldung


Hamburg

Aus Meldung


Hessen

Aus Best-of Person


Mecklenburg-Vorpommern

Aus Best-of Person


Niedersachsen

Aus Meldung


Nordrhein-Westfalen

Aus Meldung


Rheinland-Pfalz

Aus Meldung


Saarland

Aus Meldung


Sachsen

Aus Best-of Person


Sachsen-Anhalt



Schleswig-Holstein

Aus Meldung


Thüringen

Aus Best-of Person



Die oben genannte Regelung hat jedoch zur Folge, dass ein Patient mehrfach, mit verschiedenen Stammdaten in einer Übermittlung enthalten sein kann. Jedoch ist über die Patienten ID erkennbar, dass alle diese Datensätze im absendenden Register zum selben Patienten gehören.

Im Fall von Meldeamtsdaten sind die vollständigen Patientenstammdaten vor und nach Aktualisierung durch das Meldeamt anzugeben. Das ADT-GEKID-RD Schema bietet dazu passende Elemente an.


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