Patientenstammdaten
Praktisch alle Patientenstammdaten können durch Leistungserbringer oder Meldeamtsmeldungen geändert werden. Offensichtlich sind dabei Adresse und Nachnamen zu nennen, aber auch Vornamen oder das Geburtsdatum können geändert werden. Selbst Änderungen am Geburtsnamen oder Geschlecht sind möglich z.B. durch Korrektur eines fehlerhaften Eintrags.
Die Patient_ID ist mit der vom sendenden Krebsregister für den Patienten vergebenen dauerhaft eindeutigen ID (oder einem Pseudonym dieser ID) zu belegen. Dies erlaubt dem empfangenden Register Rückfragen zu stellen und auch über mehrere Austauschprozesse hinweg zu erkennen, ob empfangene Meldungen im absendenden Register zu demselben Patienten gehören.
Damit die Entwicklung des Datensatzes für das empfangende Register transparent bleibt, werden nach Möglichkeit immer die in der jeweiligen Meldung enthaltenen (bereits plausibilitätsgeprüften) Patientenstammdaten übermittelt. Liegen die Patientenstammdaten zum Zeitpunkt der Meldung nicht mehr in einzelnen Einträgen, sondern nur noch als best-of Person vor, kann alternativ auch dieses übermittelt werden.
Die nachfolgende Tabelle fasst auf Bundesebene zusammen, welches Register Patientenstammdaten auf Meldungsebene bzw. auf best-of Person ebene zur Verfügung stellt:
Krebsregister | Patientenstammdaten |
Baden-Württemberg | Aus Meldung |
Bayern | Aus Best-of Person |
Berlin/Brandenburg | Aus Best-of Person |
Bremen | Aus Meldung |
Hamburg | Aus Meldung |
Hessen | Aus Best-of Person |
Mecklenburg-Vorpommern | Aus Best-of Person |
Niedersachsen | Aus Meldung |
Nordrhein-Westfalen | Aus Meldung |
Rheinland-Pfalz | Aus Meldung |
Saarland | Aus Meldung |
Sachsen | Aus Best-of Person |
Sachsen-Anhalt | Aus Best-of Person |
Schleswig-Holstein | Aus Meldung |
Thüringen | Aus Best-of Person |
Die oben genannte Regelung hat jedoch zur Folge, dass ein Patient mehrfach, mit verschiedenen Stammdaten in einer Übermittlung enthalten sein kann. Jedoch ist über die Patienten ID erkennbar, dass alle diese Datensätze im absendenden Register zum selben Patienten gehören.
Im Fall von Meldeamtsdaten sind die vollständigen Patientenstammdaten vor und nach Aktualisierung durch das Meldeamt anzugeben. Das oBDS-RD Schema bietet dazu passende Elemente an.