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  • Erweiterung der zulässigen ICD-10- und OPS-Versionen über das Jahr 2023 hinaus

  • Ergänzung der Diagnosesicherungen 7.1-.3 und 8 nach ENCR

    • Die bisherigen Ausprägungen ‘6' und '7’ werden zur Gewährleistung der Abwärtskompatibilität des Schemas weiterhin unterstützt, gelten jedoch als veraltet

Die Entgegennahme durch die Krebsregister erfolgt spätestens zum 01.01.2024.

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