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Durch den registerübergreifenden Datenaustausch (RÜD) ist sichergestellt, dass alle Krebsregister die Daten zwischen Behandlungsortregister und Wohnortregister austauschen. Somit wird eine vollzählige Datenbasis aller Register erreicht. Zudem stehen in beiden Registern anschließend alle notwendigen Informationen zur Krankengeschichte der PatientInnen zur Verfügung, um diese für Auswertungen und Forschungsfragen zu nutzen.

Im Rahmen des onkologischen Basisdatensatzes ist der Austausch von Daten zur behandelnden Einrichtung bereits beim Start der klinischen Krebsregistrierung vorgesehen. Aufgrund von technischen Restriktionen ließ dies jedoch zunächst nicht umsetzen. Inzwischen sind sichere Strukturen zum Austausch auch dieser Daten implementiert und können genutzt werden, um die Voraussetzung für weitere Auswertungen im Rahmen des gesetzlichen Auftrages laut KFRG zu schaffen.

Definition Behandlerdaten

Die Behandlerdaten sind alle relevanten Informationen eines Leistungserbringers, um die Durchführung der Leistung klar zuordnen zu können. Diese werden im RÜD-Schema über den Melder_Typ abgebildet und umfassen folgende Informationen:

  • Eindeutige Identifikationsnummer des Melders, Melder ID

  • IKNR (stationärer Sektor, Institut) oder BSNR (ambulanter Sektor)

  • Name der Einrichtung und ggf. der Station/ Abteilung

  • Anschrift

  • PLZ

  • Ort

Legitimation

Sowohl im KFRG (§ 65c, Abs. 1) als auch in den Landeskrebsregistergesetzen werden die Inhalte des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes und seiner Module (oBDS) als Grundlage für die Erfassung und den Austausch benannt. Fester Bestandteil des oBDS sind die Angaben zum Leistungserbringer im Abschnitt „Melder_Typ“.

Auch die im KFRG festgelegten Aufgaben erfordern einen entsprechenden Austausch. Insbesondere sind hier zu nennen:

  • §65c, Abs. 1, 4. die Förderung der interdisziplinären, direkt patientenbezogenen Zusammenarbeit bei der Krebsbehandlung

  • §65c, Abs 1, 5. die Beteiligung an der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses nach §137 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 135a Absatz 2 Nummer 1

  • §65c, Abs 1, 8. die Bereitstellung notwendiger Daten zur Herstellung von Versorgungstransparenz und zu Zwecken der Versorgungsforschung

Damit verbundene Änderungen zum Export wie folgt:

Feld

Befüllregel

Bemerkung

Der Absender_Typ wird wie folgt befüllt:

Absender  (Absender_Typ)

@Absender_ID=required(xs:string <=50)

IKNR des sendenden Krebsregisters

Der Melder_Typ wird für jeden enthaltenen Behandler bzw. im Export enthaltene Einrichtung wie folgt befüllt

Melder (Melder_Typ)

@ID=required(xs:string <=50)

<register_iknr>:<melder_id-im-register>

Auch in den enthaltenen Meldungen notwendig!

Ident_Nummern 0 (Ident_Nummern_Typ)

IKNR 0(xs:string \d{9})

BSNR 0(xs:string \d{9})

Entsprechende Angabe der IKNR bzw. BSNR der ursprünglichen Einrichtung

KH_Abt_Station_Praxis 0(datatypeBtrimmed <=255)

<Name der Einrichtung> <Station>

Name der Einrichtung mit Angabe der Station ggf. als zusammengesetzter String

Anschrift 0(datatypeBtrimmed <=255)

Anschrift der ursprünglichen Einrichtung

PLZ 0(xs:string \d{5})

PLZ der ursprünglichen Einrichtung

Ort 0(datatypeBtrimmed <=255)

Ort der ursprünglichen Einrichtung

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