Künftig sollen klinische und epidemiologische Daten aus den Krebsregistern der Bundesländer beim Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) zusammengeführt werden. Dies sieht ein neues Gesetz vor, das vom Bundestag verabschiedet wurde. Ziel ist es vor allem, eine umfangreichere Datenbasis für die Krebsforschung bereit zu stellen.
Ziel dieses Bereiches ist die gemeinsame Erstellung einer Schnittstellenspezifikation für die Übermittlung von Daten zwischen den klinischen Krebsregistern und dem ZfKD.
Hinweis: Die einzelnen Bereiche sind zugangsbeschränkt.